Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Die Dividende wird von 25 auf 33 Cent je Aktie erhöht. Damit werden 35 % des Konzerngewinns von 94 Cent je Aktie ausgeschüttet. Die Ausschüttungsquote liegt damit leicht unter der von der SdK für reife Unternehmen geforderten Spanne von 40-60 %. Da die Gesellschaft jedoch noch ein relativ junges Wachstumsunternehmen mit hohen Forschungs- und Investitionsaufwendungen ist, kann der Vorlage zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Die Ziele wurden übererfüllt, das Unternehmen ist gut für die Zukunft aufgestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Dem kurzen Aufsichtsratsbericht kann entnommen werden, dass der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß beaufsichtigt und beraten hat.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015

 

 

Ablehnung

 

 

Begründung: Warth&Klein prüft den Konzern seit zwei Jahren und ist grundsätzlich hinreichend geeignet und qualifiziert die Abschlussprüfung vorzunehmen. Jedoch wird die von der SdK geforderte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung nicht eingehalten. So entfallen von der um ca. 20 % gestiegenen Gesamtvergütung von 358.000,- Euro 161.000,- auf Steuerberatungsleistungen sowie weitere 17.000,- auf sonstige Leistungen. Damit wird der von der SdK als gerade noch unbedenklich erachtete Grenzwert von 25 % deutlich überschritten, weshalb keine Wiederwahl empfohlen werden kann.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Reduzierung des bedingten Kapitals 2009 und des bedingten Kapitals 2010/I sowie über die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes Kapital 2015/I) zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen aufgrund eines Aktienoptionsplans 2015 und entsprechende Satzungsänderung

 

 

Zustimmung

 

 

Begründung: Einer Reduzierung der bedingten Kapitalia 2009 und 2010 auf die Höhe der ausgeübten Aktienoptionen sowie der Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2015 i.H.v. bis zu 1,2 Mio. Euro, das entspricht ca. 6 % des Grundkapitals, zur Bedienung des Aktienoptionsplans, kann zugestimmt werden.

 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Options- und Gewinnschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes Kapital 2015/II) und entsprechende Satzungsänderungen

 

 

Ablehnung

 

 

Begründung: Einer Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel-/Options- und Gewinnschuldverschreibungen, z.T. unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes Kapital 2015/II) bis zu insgesamt 7,8 Mio. Euro wird abgelehnt. Die Ermächtigung ist mit bis zu 40 % des Grundkapitals sowohl der Höhe nach als auch wegen der Möglichkeit des Ausschlusses der Bezugsrechte ihrer Art nach nicht zustimmungsfähig.

 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

 

Ablehnung

 

 

Begründung: Einer Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals kann nicht zugestimmt werden, da die Aktien nicht ausschließlich zur Einziehung erworben werden sollen. Die SdK lehnt eine pauschale Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien zu anderen Zwecken jedoch grundsätzlich ab. Ein Kauf zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen ist wegen TOP 6 nicht notwendig.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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