TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen hat nach IFRS-Rechnungslegung im Jahr 2014 0,35 € pro Aktie verdient. Dieser Betrag wird auch als Dividende ausgeschüttet und entspricht somit den Vorgaben der SdK. Zudem wurde die Dividende seit 2008 kontinuierlich angehoben, bzw. nie gesenkt. TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Im Jahr 2014 hat es der Vorstand geschafft den Wachstumskurs des Unternehmens fortzusetzen. Zudem konnten die Margen auch verbessert werden. Die Kommunikation seitens des Vorstands war einwandfrei. TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK hat der Aufsichtsrat seinen Teil zur erfolgreichen Unternehmensentwicklung beigetragen. Die drei Aufsichtsratsmitglieder haben jahrelange Erfahrung in der Branche und kommen ihrer Kontroll- und Beratungsfunktion in vollem Umfang nach. Auch sind die Jahresgehälter von 25.000 € pro Person branchenüblich. TOP 5 Erneuerung des Beschlusses zum Erwerb eigener Aktien Zustimmung Begründung: Eigene Aktien sollen als Vergütungskomponente für Mitarbeiter oder als eventuelles Zahlungsmittel bei einer Übernahme verwendet werden. Beide Verwendungen sind aus Sicht der SdK zustimmungswürdig. Darüber hinaus zahlt die Syzygy AG eine angemessene Dividende an ihr Aktionariat und auch die komfortable finanzielle Struktur lassen den Erwerb eigener Aktien zu. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Zur Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 steht die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft mindestens alle 10 Jahre gewechselt werden. Da BDO seit 2004 als Abschlussprüfer fungiert, wäre aus Sicht der SdK ein Prüferwechsel sinnvoll. TOP 7 Beschlussfassung über die Abberufung von Herrn Thomas Strerath als Mitglied des Aufsichtsrats der Syzygy AG Zustimmung Begründung: Herr Strerath verlässt Ogilvy & Mather Germany GmbH, ein Tochterunternehmen des Großaktionärs WPP, so dass WPP keinen eigenen Aufsichtsratsposten mehr inne hätte Der Syzygy AG entstehen durch das frühere Ausscheiden von Herrn Strerath keine zusätzlichen Kosten, wodurch der Abberufung von Seiten der SdK zugestimmt werden kann. TOP 8 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Herr Hering soll den Aufsichtsratsposten als Vertreter des Großaktionärs WPP übernehmen. Herr Hering selbst hat bereits langjährige Erfahrung in der Kommunikationsberatung. Er ist CEO der Principal Partner & CEO der HERING SCHUPPENER Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH. Aus Sicht der SdK stellt er eine Bereicherung für den Aufsichtsrat dar. Somit wird die SdK die Wahl von Herrn Hering unterstützen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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