TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die MERKUR BANK KGaA für das Geschäftsjahr 2014 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der vorgelegte Jahresabschluss der MERKUR BANK KGaA für das Geschäftsjahr 2014 kann festgestellt werden. Diesem wurde durch den Abschlussprüfer KPMG ein uneingeschränktes Testat erteilt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Jahresabschluss die Feststellung zu verweigern. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von rund 31 %. Aufgrund der regulatorischen Anforderungen und des weiterhin fragilen Umfeldes ist die Ausschüttung als angemessen zu bezeichnen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter Zustimmung Begründung: Im Vorjahr konnten erneut Rekordzahlen erzielt werden. Die Bank ist solide aufgestellt und profitiert aktuell stark vom Immobilienboom vor allem im Süden Deutschlands. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit der Geschäftsführung überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die KPMG gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und erscheint generell geeignet, die Prüfung der Abschlüsse der Merkur Bank vorzunehmen. Im Jahr 2014 wurden jedoch für sonstige Bestätigungsleistungen Honorare in Höhe von 84 TEuro gezahlt. Es ist daher vor einer Zustimmung zu hinterfragen, für welche konkreten Leistungen diese gezahlt worden sind, da diese die Unabhängigkeit der KPMG beeinflussen könnten. Sollte die sonstigen Leistungen in Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Themen stehen, so kann der Wahl von KPMG zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 7 Aktiengesetz Zustimmung Begründung: Die Merkur Bank wickelt auch Wertpapiertransaktionen für Ihre Kunden ab. Für die Abwicklung kann es nötig sein, auch Aktien der Merkur Bank KGaA im Eigenbestand zu führen. Daher kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Ablehnung Begründung: Die Merkur Bank zahlt seit Jahren angemessene Dividenden und verfügt über eine solide Bilanz. Daher erscheint ein Aktienrückkauf generell angemessen. Jedoch muss dieser Beschlussvorschlag abgelehnt werden, da die Gesellschaft bereits über Kapitalvorratsbeschlüsse verfügt, und durch den Aktienrückkauf, der auch eine Verwendung der eigenen Aktien zum Erwerb von Unternehmen im Rahmen einer Sacheinlage vorsieht, die Höchstgrenzen in Bezug auf Kapitalvorratsbeschlüsse überschritten werden würden. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Anleihen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Schaffung von nach BASEL III anerkanntem zusätzlichem Kernkapital Zustimmung Begründung: Der Beschluss ermöglicht der Merkur Bank zusätzliches Kernkapital aufzunehmen. Dies kann zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften notwendig werden, und eine Alternative zur Aufnahme von Eigenkapital in Form einer für die Aktionäre negativen Kapitalerhöhung darstellen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|