TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die Einhell Germany AG, sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Zustimmung Begründung: Das Ergebnis je Aktie liegt bei 0,4 EUR. Die SdK hält grundsätzliche Ausschüttungsquoten zwischen 40 und 60 Prozent des Gewinnes für angezeigt. Die solide Bilanz lässt jedoch die hohe Ausschüttung (die Ausschüttungssumme von knapp 1,4 Mio. EUR entspricht etwa 86 Prozent des Jahresüberschusses), vertretbar erscheinen, zumal keine größeren Investitionen geplant sind. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014. Zustimmung Begründung: Das Unternehmen verzeichnet mit den vorgelegten Geschäftszahlen im 4. Jahr in Folge Ergebnisrückgänge. Auch die Vollkonsolidierung der im Juli 2013 erworbenen hochprofitablen Ozito in Australien konnte diesen Trend auf Konzernbasis nur abschwächen. Die Prognosen (u.a. Umsatz 425-435 Mio. EUR, Vorsteuerrendite 2-3%) wurden, wie schon im Vorjahr, verfehlt (Umsatz stagnierte mit ca. 416 Mio. EUR, Vorsteuerrendite 1,2%). Positiv ist zu werten, dass sich nunmehr eine Trendumkehr abzeichnet und die Effizienzsteigerungs-Maßnahmen Wirkung zeigen. Im 1. Quartal 2015 konnte ein Umsatzplus von gut 6 Prozent erreicht werden, was zu einer Anhebung der Prognose für das Geschäftsjahr auf eine Vorsteuerrendite von etwa 4% führt (im Geschäftsbericht 2014 ging man noch von 2,0 bis 2,5% aus). Wir gehen davon aus, dass die dringlich erforderliche Profitabilitätssteigerung zeitlich verzögert erreicht werden kann und halten deshalb, unter Bedenken, eine Entlastung für vertretbar. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014. Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat steht im Rahmen seiner Beratungs- und Kontrollpflichten für die für die strategischen Planungen im Unternehmen in Verantwortung. Aufgrund der Anzeichen einer langsam eintretenden Trendumkehr bei den Profitabilitäts-Kennziffern halten wir, unter Bedenken, eine Entlastung für vertretbar.
TOP 5 Nachwahl zum Aufsichtsrat. Zustimmung Begründung: Es ist nachvollziehbar, dass die Familie Thannhuber als Hauptanteils-Eigner auch weiterhin im Aufsichtsrat vertreten sein soll. Gründe, die einer Wahl entgegenstehen, sind nicht erkennbar. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die erneut für die Abschlussprüfung vorgeschlagene WPG KPM AG berechnete ausweislich des Geschäftsberichts (S. 82) neben 135 TEUR für die Prüfung des Abschlusses noch 76 TEUR für nicht näher erläuterte \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Sonstige Leistungen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\". Die SdK hält es für unumgänglich, dass neben der Prüfleistung keine erheblichen sonstigen Leistungen (das Maximum sehen wir bei 25 % der Prüfgebühren) seitens der Prüfgesellschaft ggü. der Gesellschaft erbracht werden, um die Unabhängigkeit der eigentlichen Abschlussprüfung nicht zu gefährden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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