TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten Konzernabschlusses für 2013/2014. Vorlage des Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014. Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist in die Gewinnzone zurückgekehrt. Die geplanten Ziele wurden erreicht. Dass der Markt angesichts der noch nicht kalkulierbaren Rechtsentwicklung bezüglich Mindesteinsatzquoten von Biokraftstoffen und etwaigen Förderungen das Unternehmen sehr vorsichtig und mit einem deutlichen Abschlag auf den Buchwert bewertet, ist nicht vom Management zu vertreten. Die Ertragslage ist derzeit besser als bei der Konkurrenz. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014. Zustimmung Begründung: Soweit ersichtlich hat der Aufsichtsrat den Vorstand ausreichend beaufsichtigt und beraten und darüber dem Aktionariat detailliert und nachvollziehbar berichtet. Zu kritisieren ist, dass das Vergütungssystem für den Vorstand noch vom kurzfristigen Erfolg abhängige Elemente enthält, die zuletzt allerdings nicht zum Tragen kamen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015. Ablehnung Begründung: Die KPMG erbringt zu hohe sonstige Beratungsleistungen, was die Unabhängigkeit in Frage stellt. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre; Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Ein Vorratskapital in Höhe von 50% des bisherigen Stammkapitals ist nicht zustimmungsfähig, zumal bis zu 15% als Sacheinlagen ohne Bezugsrecht möglich sein sollen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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