Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages soll bei einem berichteten Ergebnis je Aktie von 2,53 € eine Dividende von 1,36 € pro Aktie ausgekehrt werden. Dieses erfüllt die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschuss zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat sehr gute Arbeit geleistet. Sowohl die Umsatzentwicklung als auch die Ergebnis- und  Cashflowentwicklung sind signifikant positiv. Die Rohertragsmarge im Konzern konnte um 2,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Finanzverschuldung wurde reduziert, die Bilanzrelationen sind solide. Produktseitig („Reinheitsgebot“) scheint das Unternehmen gut aufgestellt zu sein, die Beschäftigungssituation ist stabil. Mit Blick auf die Segmente muss die sehr gute Ergebnisentwicklung bei COPACK, dem Handelswarenbereich, hervorgehoben werden, wo das EBIT bei leicht steigendem Umsatz um 60% erhöht werden konnte. Die Umsatz- und Ergebnisprognose für 2015 sieht bei einer deutlichen Umsatzsteigerung ein überproportionales Ergebniswachstum vor und ist damit durchaus ambitioniert. Auch der TSR (Total Shareholder Return), der den den Aktionären zufließenden Wertzuwachs ihres Engagements misst und der sich mit Blick auf beide Komponenten, Kurszuwachs und Dividende, sehr erfreulich entwickelt hat, überzeugt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit für die SdK aus dem Bericht des Aufsichtsrates erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollpflicht in u.a. drei Sitzungen nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts einer auskömmlichen Dividendenzahlung ist gegen einen zusätzlichen Aktienrückkauf nichts einzuwenden.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die erneute Wiederwahl der Gräwe & Partner GmbH bestehen keine Einwände. Der Aufsichtsrat sollte aus Sicht der SdK mit Blick auf die nächste Hauptversammlung dennoch einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft ins Auge fassen, da diese nach Kenntnis der SdK nunmehr seit 2006 Abschlussprüfer von Gesellschaft und Konzern ist.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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