TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. Auf der Hauptversammlung wird aber zu hinterfragen sein, ob derzeit der richtige Zeitpunkt für eine Dividendenausschüttung ist, oder ob die liquiden Mittel nicht besser in einem Reinvestment alternativer Technologien benötigt werden. Im Gegensatz zu anderen Energieversorgern kommt die EnBW mit einem früheren Erzeugungsanteil von über 60 % aus Kernkraft und hat somit sicher auch den größten Nachholbedarf einer Umstellung der Erzeugungsanlagen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat mit seiner Vorstellung des Geschäftsmodellübergangs von 2012 auf 2020 für die zukünftige EnBW endlich eine zukunftsweisende Richtung für den Konzern gegeben und somit die Weichenstellung für die Zukunft der Gesellschaft gestellt. Der zukünftige Focus wird nun auf der jährlichen Teilzielerreichung liegen müssen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die SdK beabsichtigt für eine Entlastung zu stimmen. Die Entlastung wird aber von der Beantwortung einer Reihe von Fragen an den Aufsichtsrat abhängen. Es bestehen Zweifel, ob der AR nicht zumindest eine gewisse Mitverantwortung für die einseitige Ausrichtung der Gesellschaft und somit auch für das katastrophale Jahresergebnis des Konzerns trägt. Unabhängig von der Kerntechnik führt eine überzogene Abhängigkeit einer Technologie oder eines Marktsegments immer zu Problemen, wenn es - aus welchen Gründen auch immer - zu gravierenden Anpassungen kommt. Der durch den Aufsichtsrat gewollte wiederholt nachvollziehbare Vorstandswechsel hat sicher nicht das langfristige Erfolgsziel unserer Gesellschaft gefördert. Dies einmal ganz unabhängig von einer in der HV nur möglichen jährlichen Beurteilung der Arbeit eines Aufsichtsrats. In einer Technologie, die im Investment auf 40 Jahre und mehr ausgerichtet ist, müsste eine langfristige Beurteilung der AR-Tätigkeit möglich sein.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die SdK wird der Wiederwahl des Abschlussprüfers nicht zustimmen, da eine gänzliche Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers auf Grund der hohen nicht prüfungsrelevanten Honoraranteile nicht gegeben scheint. Die SdK betont ausdrücklich, dass sie keinen Zweifel an der Kompetenz des Prüfers hat. Allerdings ist auf Grund der hohen Bedeutung eines wirklich unabhängigen Prüfers für die Aktionäre nicht hinnehmbar, dass nahezu 38 % des Prüfungshonorars für andere Tätigkeiten ausgegeben wurden, selbst wenn man die sonstigen Bestätigungsleistungen noch als Prüfungsleistungen annimmt. Die SdK begleitet aber in begründeten Ausnahmefällen andere Tätigkeiten bis zu einer Höhe von 25 %. Diese sollten dann aber auch im Text kurz erläutert sein.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund mangelnder Transparenz der variablen Vorstandsvergütung sowie des Vorhandenseins einer Beteiligung an der Altersversorgung des Vorstands ab. TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Wahl der AR-Kandidaten, erwartet aber die Anwesenheit in der HV und die persönliche Vorstellung der Kandidaten für eine Zustimmung. TOP 8 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats von fünf zum 30. April 2014 auf die EnBW Energie Baden-Württemberg AG verschmolzenen Konzerngesellschaften jeweils für das (anteilige) Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die SdK wird hier für eine Entlastung Stimmen, da ihr keine Gründe, die eine Verweigerung rechtfertigen, bekannt sind. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zu fünf neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und fünf Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Die SdK unterstützt die Verschmelzung der 100%-igen Tochtergesellschaften, da damit eine Vereinfachung organisatorischer und steuerlicher Art einhergeht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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