TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende soll von € 6,00 auf € 8,00 erhöht werden. Die Ausschüttungsquote fällt damit zwar auf von 77% auf 39%, ist aber immer noch angemessen. Die EK-Quote ist aktuell über 50% und falls keine größeren Akquisitionen anstehen, ist mittelfristig auch eine höhere Ausschüttungsquote zu rechtfertigen und sollte dann in Erwägung gezogen werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Nach einem deutlichen Einbruch des Ergebnisses in 2013 stieg 2014 der Jahresüberschuss wieder sehr deutlich um 136% an. Wichtiger jedoch ist, dass in Teilbereichen Marktanteile gewonnen wurden, sich das Produktportfolio verjüngt hat und insgesamt sich die Strukturen und Kosten verbessert haben. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die strategische Position von Simona hat sich wieder verbessert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- aber auch Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Angesicht zu opulenter Beratungsleistungen von insgesamt 55 T € bei Abschlussprüfungskosten von 160 T € lehnt die SdK den Beschlussvorschlag zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert diesbezüglich eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung. TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Formale Satzungsanpassung der Amtszeit der AR Mitglieder an die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von 5 Jahren. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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