Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von € 6,00 auf € 8,00 erhöht werden. Die Ausschüttungsquote fällt damit zwar auf von 77% auf 39%, ist aber immer noch angemessen. Die EK-Quote ist aktuell über 50% und falls keine größeren Akquisitionen anstehen, ist mittelfristig auch eine höhere Ausschüttungsquote zu rechtfertigen und sollte dann in Erwägung gezogen werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach einem deutlichen Einbruch des Ergebnisses in 2013 stieg 2014 der Jahresüberschuss wieder sehr deutlich um 136% an. Wichtiger jedoch ist, dass in Teilbereichen Marktanteile gewonnen wurden, sich das Produktportfolio verjüngt hat und insgesamt sich die Strukturen und Kosten verbessert haben.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die strategische Position von Simona hat sich wieder verbessert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- aber auch Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesicht zu opulenter Beratungsleistungen von insgesamt 55 T € bei Abschlussprüfungskosten von 160 T € lehnt die SdK den Beschlussvorschlag zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert diesbezüglich eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Formale Satzungsanpassung der Amtszeit der AR Mitglieder an die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von 5 Jahren.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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