TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§ 289 Abs. 5 des Handelsgesetzbuchs) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Wie im Vorjahr soll eine Dividende von 0,65€ je Stückaktie zur Ausschüttung kommen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rd.46% des AG-Bilanzgewinns. Der Gesamtausschüttungsbetrag von 23,7 Mio. wird damit das wieder durch eine umfangreiche Goodwill-Abschreibung belastete Konzernergebnis von rd. € 19,4 Mio. sogar übersteigen. Eine höhere Ausschüttung wäre nicht zu vertreten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der vom Vorstand betriebene dringend notwendige Konzernumbau scheint erfolgreich zu verlaufen und zeigt erste Erfolge. Die Transformation hin zu mehr profitablen und digitalen Geschäften erhöht die Chancen, dass die ambitionierten Margenziele bis 2016 erreichbar werden. Dem Vorstand kann Entlastung erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Auch in diesem Jahr soll auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Prüfungsgesellschaft KPMG wieder zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt werden. Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung in Höhe von € 1.373.000 erhielt die Prüfungsgesellschaft KPMG im Jahr 2014 rd. € 709.000 für steuerliche Beratung und sonstige Leistungen. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Der Umfang der steuerlichen Beratung und sonstigen Leistungen beträgt in diesem Jahr sogar mehr als 51% der Prüfungskosten. Hinzu kommt, dass die KPMG seit deutlich mehr als 10 Jahren durchgehend Prüfungsgesellschaft bei der GfK ist. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte nach Auffassung der SdK nach spätestens 10 Jahren der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft gewechselt werden. Aus diesen Gründen lehnt die SdK den Vorschlag zur Wiederwahl der KPMG ab. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die einer Wiederwahl der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder entgegenstehen würden. TOP 7 Beschluss über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Bei TOP 7 handelt es sich um einen Kapitalvorratsbeschluss. Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss der Anteilseigner von bis zu 20% des Grundkapitals ist nach Auffassung der SdK zu hoch. 10% sollten nicht überschritten werden. Die SdK lehnt deshalb den Vorschlag der Verwaltung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ab. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen vom 16. Mai 2012 sowie Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt auch diesen Kapitalvorratsbeschluss ab, da er einen Bezugsrechtsausschluss von mehr als 10% beinhaltet. TOP 9 Beschlussfassung über die Neufassung des bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: siehe TOP 8 TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 3 und 5 der Satzung der GfK SE betreffend der Laufzeit bei der Bestellung von Aufsichtsräten Zustimmung Begründung: Die Begründung des Aufsichtsrats zur vorgeschlagenen Ergänzung und Änderung der Satzung in Bezug auf die Laufzeit bei der Bestellung von Aufsichtsräten ist nachvollziehbar und stellt keine Einschränkung der Aktionärsrechte dar. TOP 11 Beschlussfassung über die Billigung des fortentwickelten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Änderungen des Vergütungssystems erfüllen die Anforderungen der SdK. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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