TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKELEASING AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKELEASING AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKELEASING AG Ablehnung. Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 1,10 € bedeutet zwar eine Erhöhung von 10 % gegenüber dem letzten Jahr. Bei einem Gewinn von 4,41 € je Aktie entspricht dies aber nur einem Anteil von 24,9%, während die SdK eine Ausschüttung von mindestens 40% für angemessen hält. Da es sich um ein Unternehmen handelt, das ein erfreuliches Wachstum erzielt, wäre eine Ausschüttungsquote unter 40% vertretbar, weshalb im Vorjahr einer Ausschüttung von 30,9% zugestimmt wurde. Dass die Quote in diesem Jahr aber bei steigendem Gewinn noch niedriger sein soll, macht eine Zustimmung unmöglich. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Der Vorstand leistete im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gute operative Arbeit. Dies belegen die Entwicklungen der wichtigsten Finanzkennzahlen, wie etwa ein um knapp 14% gestiegenes Neugeschäft, eine Zuwachsrate von 16,4% im Factoring-Geschäft und ein Einlagenwachstum um 17,5 % bei der Bank. Der Gewinn stieg um gut 38% TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstandes wahrgenommen. Daher wird die SdK für seine Entlastung stimmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung. Begründung: Die Ernst & Young GmbH prüft das Unternehmen weit über die zehn Jahre hinaus, nach denen aus Sicht der SdK ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft geboten ist. Diese lange Prüfungsdauer beeinträchtigt durch zu große Vertrautheit mit einem Unternehmen eine objektive Prüfung. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung/Ablehnung. Begründung: Die vorgeschlagenen Herren Schulte und Staudt gehörten dem Aufsichtsrat schon bisher an und haben gute Arbeit geleistet. Allerdings hat Herr Staudt vier weitere Mandate und ist als Unternehmensberater tätig. Die SdK akzeptiert in einem solchen Fall höchstens drei Mandate. Deshalb werden wir seine Wiederwahl ablehnen. An der Qualifikation der beiden Kandidatinnen, die zur Neuwahl vorgeschlagen sind, besteht kein Zweifel. Bei ihrer Wahl hätte der Aufsichtsrat eine höhere Frauenquote als es das „Quotengesetz“ fordert. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Ein genehmigtes Kapital in Höhe von 10% des Grundkapitals erscheint grundsätzlich sinnvoll, um den Finanzbedarf einer Gesellschaft flexibel und schnell decken zu können. Allerdings verfügt GrenkeLeasing noch über ein bedingtes Kapital von gut 20% des Grundkapitals. Die SdK hält Vorratskapitalia allenfalls bis 25% für akzeptabel. Bei größeren Vorhaben ist nach unserer Ansicht die Hauptversammlung zu befassen. Das bedingte Kapital erreicht mit dem beantragten genehmigten aber 30%. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung. Begründung: Statt eines Rückkaufs eigener Aktien setzt sich die SdK grundsätzlich für die Ausschüttung einer Bonusdividende ein. Da die vorgeschlagene Dividende aber aus unserer Sicht unzureichend ist, stimmen wir schon deshalb gegen die Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien. TOP 9 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und die entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung. Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung sieht neben einer festen Aufsichtsratsvergütung auch eine variable Vergütung vor, die von der Höhe der Dividende abhängt. Eine solche variable Vergütung lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Bei einer variablen Vergütung gewährt sich der Aufsichtsrat seine Vergütung praktisch selbst. Das widerspricht seiner Funktion als Kontrollgremium. TOP 10 Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung Zustimmung. Begründung: Die Umstellung auf Namensaktien erleichtert die Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären und ist deshalb zu begrüßen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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