Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, jeweils zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 sowie der erläuternden Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit rd. 25 % auf Konzernebene deutlich unter der Ziel-Bandbreite von 40 % - 60 % der SdK. Aufgrund des von Bewertungsergebnissen geprägten Ergebnisses (RAWAG) sowie in Anbetracht der im Zeitablauf stetig gestiegenen Ausschüttungen pro Aktie stimmt die SdK dennoch zu.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2014 weiter das Ergebnis steigern, auch wenn dieses überwiegend durch ein anorganisches Wachstum zustande kam. Es liegen keine Gründe vor, die Entlastung des Vorstands zu verweigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine schwerwiegenden Gründe vor, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen. Im Sinn einer guten „Corporate Governance“ sieht die SdK allerdings eine Verbesserung der folgenden Punkte: a) individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats b) Einführung eines Selbstbehalts der D&O-Versicherung für die Aufsichtsräte c) Veränderung der Struktur der Aufsichtsratsvergütung mit Abschaffung der variablen Vergütung (gemäß der aktuellen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex) d) Wechsel des Abschlussprüfers e) Angaben zum Ergebnis der Effizienzprüfung und Angaben über Interessenskonflikte im „Bericht des Aufsichtsrates“.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft wurden seit dem Geschäftsjahr 2001 (seit Veröffentlichung der Jahresabschlüsse auf der Unternehmens-Webseite) ununterbrochen von der KPMG AG WPG geprüft. Die SdK ist der Auffassung, dass spätestens alle 10 Jahre ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft zu erfolgen hat. Sofern keine wichtigen Gründe der Gesellschaft für die Beibehaltung des bestehenden Abschlussprüfers vorliegen, wird die SdK gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK bevorzugt eine Erhöhung der Dividende oder Ausschüttung einer Bonusdividende gegenüber dem Rückkauf eigener Aktien. Darüber hinaus können gemäß Beschlussvorschlag die eigenen Aktien für unterschiedliche Zwecke (Veräußerung gegen Barzahlung oder Sachleistung, Ausgabe von Mitarbeiteraktien, Einzug der Aktien) verwendet werden. Die SdK lehnt deshalb den Beschlussvorschlag ab.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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