TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5 HGB. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG Ablehnung Begründung: TOP 2 wird abgelehnt. Genau wie im Geschäftsjahr 2013 und 2012 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor den Bilanzgewinn der Patrizia Immobilien AG in Höhe von 111.169.010,51 EUR in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Damit beträgt die Ausschüttungsquote 0%. Die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 40-60% liegt damit in weiter Ferne. Selbstverständlich erwartet die SdK keinen sofortigen Dividendensprung auf eine Ausschüttungsquote von 40%. Als profitables und erfolgreiches Unternehmen sollte Patrizia bzgl. der Dividendenpolitik jedoch nun den ersten Schritt in Richtung aktionärsfreundlicheres Unternehmen gehen. Die Ausgabe von Gratisaktien stellt aus Sicht der SdK keinen Ersatz für eine Dividende dar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Messlatte für die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist bestimmt durch die Gesetzes- und Satzungskonformität der Geschäftsführung durch Vorstand und Aufsichtsrat und durch eine gute wirtschaftliche Leistung sowie eine gute „Corporate Governance“. Der dreiköpfige Vorstand der Patrizia Immobilien AG hat im vergangenen Geschäftsjahr sehr gute Arbeit geleistet, was die Finanzkennzahlen zeigen. So stieg der Umsatz um 34 % auf EUR 292 Mio., das bereinigte operative Ergebnis um 32 % auf EUR 50 Mio. und die Eigenkapitalquote von 42 % auf 55 %. Der Geschäftsbericht lässt auf eine compliance-konforme Geschäftsführung durch den Vorstand schließen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt somit die Entlastung der Mitglieder des Vorstands. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass die drei Aufsichtsratsmitglieder Ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im vergangenen Geschäftsjahr in vollem Umfang nachgekommen sind. 8 Aufsichtsratssitzungen sind ein Anzeichen dafür, dass der Aufsichtsrat seiner Funktion umfangreich nachgekommen ist. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger unterstützt die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung:Die Zustimmung wird von der Dauer (Zustimmung bei < 10 Jahren Prüfungsdauer) abhängig gemacht, die der Abschlussprüfer (Deloitte & Touche GmbH) die Patrizia Immobilien AG bereits prüft. TOP 6 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Der Grund für die Erhöhung des Grundkapitals liegt in der Ausgabe von Gratisaktien. Aktionäre erhalten für 10 gehaltene Aktien 1 so genannte Gratisaktie. Es spricht nichts gegen die Ausgabe von Gratisaktien, jedoch soll an dieser Stelle noch einmal angesprochen werden, dass Gratisaktien nicht als Ersatz für eine Dividendenausschüttung angesehen werden können. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung:Dieser Beschluss steht in Zusammenhang mit der geplanten Ausgabe von Gratisaktien. Bezüglich einer solchen Verwendung hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger keine Einwände und wird TOP 7 zustimmen. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der PATRIZIA Immobilien AG und deren Tochtergesellschaft PATRIZIA GrundInvest GmbH Zustimmung Begründung: Da es sich bei der PATRIZIA GrundInvest um eine 100% Tochtergesellschaft handelt und der Vertragsabschluss vermutlich aus steuerlichen Gründen erfolgt, wird TOP 8 zugestimmt. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der PATRIZIA Immobilien AG und deren Tochtergesellschaft PATRIZIA Harald GmbH Zustimmung Begründung:Da es sich bei der PATRIZIA Harald GmbH um eine 100% Tochtergesellschaft handelt und der Vertragsabschluss vermutlich aus steuerlichen Gründen erfolgt, wird TOP 9 zugestimmt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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