TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2014 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK wird bei der Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung erteilen, weil der Vorschlag in der von der SdK geforderten Bandbreite von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses bewegt. Die Schutzgemeinschaft begrüßt insbesondere das vom Vorstand neu formulierte Dividendenziel der Gesellschaft von 40-50 %. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft ist nach Durchsicht der Unterlagen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vorstand seinen Aufgaben stets nachgekommen ist. Er hat die Gesellschaft sowohl auf der Zielgeraden bezüglich Umsatz, Ergebnis und Cash Flow erfolgreich geführt und zusätzlich wesentliche Schritte zur Reorganisation eingeleitet bzw. bereits umgesetzt. Daher steht aus unserer Sicht einer Entlastung nichts im Weg. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands aus unserer Sicht stets wahrgenommen und ist folglich zu entlasten. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Die SdK wird nicht für eine Bestellung der KPMG als Abschlussprüfer stimmen. Die SdK hält die KPMG grundsätzlich für geeignet, den Jahresabschluss zu prüfen, rügt aber eine über das Prüfungsmandat hinausgehende Abhängigkeit. Im Geschäftsbericht wird auf Seite 205 ein Gesamthonorar von 7.219 T€ ausgewiesen. Darin sind 1.840 T€ nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten, wenn man großzügig unterstellt, dass die anderen Bestätigungsleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zahlenwerk der AG stehen. Damit ist eine Unabhängigkeit des Prüfers aus Sicht der SdK nicht mehr gegeben. Für Aktionäre ist aber das Testat eines unabhängigen Prüfers ein nicht zu vernachlässigendes Entscheidungskriterium bei einem Aktieninvestment. Dennoch hat die SdK dabei erfreulich zur Kenntnis genommen, dass die Gesellschaft bemüht ist, durch ergänzende Angaben im Text durch weitere Erläuterungen zu geben, wie z. B. die Erklärungen für andere Bestätigungsleistungen durch den Verkauf des GB HX. Die SdK fordert, dass die nicht prüfungsrelevanten Leistungen 25 % des Prüfungshonorars nicht übersteigen. TOP 6 Aufhebung des Genehmigten Kapitals II gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung Ablehnung Begründung: Die SdK unterstützt Vorratsbeschlüsse zu Kapitalerhöhungen insgesamt bis zu maximal 25 % des Grundkapitals, wobei die Ermächtigungen zusammen zu rechnen sind. Ausweislich der Satzung besteht ein Genehmigtes Kapital I i.H.v. ca. 15 % des Grundkapitals. Die in TOP 6 und 7 zur Abstimmung stehenden Kapitalia über ca. 25 % und weitere ca. 10 % addieren sich somit zusammen auf ca. 50 % und übersteigen den als noch unbedenklich angesehenen Grenzwert von 25 % deutlich. TOP 7 Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals III mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Ergänzung der Satzung Zustimmung Begründung:Die Genehmigten Kapitalia I und III würden zusammen ca. 25 % des Grundkapitals ausmachen und damit den von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Grenzwert nicht überschreiten. Auf Grund des in der Vergangenheit verantwortungsvollen Umgangs der Gesellschaft mit Vorratsbeschlüssen und des grundsätzlich gewährten Bezugsrechts kann die weitere Ermächtigung erteilt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die Schaffung von bedingtem Kapital sowie entsprechende Satzungsänderung unter gleichzeitiger Aufhebung der entsprechenden Ermächtigung aus dem Jahre 2010 und des bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung Zustimmung Begründung: Der Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdmitteln kann zugestimmt werden, da der Verschuldungsgrad der Gesellschaft niedrig ist und durch die Aufnahme grundsätzlich günstig weiteres Wachstum finanziert werden kann. TOP 9 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die SdK wird diesen Ermächtigungsvorschlag nicht unterstützen. Dies geschieht nicht nur auf Grund der internen Richtlinien, wie sie auch bei anderen Gesellschaften befolgt werden. Der GEA Group AG wird empfohlen über Alternativen nachzudenken wie z. B. die Verwendung des Geldes für eine weitere Schuldenreduzierung oder eine weitere Ausschüttung der nicht benötigten liquiden Mittel an die Aktionäre. Die SdK hält dies für zielführender. Daran ändert auch eine nun auslaufende bisherige Ermächtigung nichts. Außerdem steht aus Sicht der SdK das Verlangen zum Erwerb eigener Aktien im Widerspruch zu den geforderten Beschlüssen der Kapitalmaßnahmen der TOPs 6-8. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|