TOP 1 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die Maßnahme der Einbringung durch Pelikan bei Herlitz ist grundsätzlich richtig. Dadurch entsteht ein gestärktes Unternehmen an der Börse von dem alle Aktionäre profitieren können. Zumal vorher eher die Gefahr einer Aushöhlung von Herlitz auf Kosten der außenstehenden Aktionäre durch Teilverkäufe an den Großaktionär bestand. Allerdings sind auf der HV noch Bewertungsfragen auch zur Profitabilität der einzubringen Gesellschaft zu klären. Sorgen bereitet der niedrige Aktienkurs, der die Barkapitalerhöhung gefährden könnte. TOP 2 Beschlussfassung über die Änderung der Firma, Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Es ist zwar bedauerlich, dass der Name Herlitz verschwindet, aber Pelikan ist ein Name mit sogar noch mehr Tradition der gut für die Börse ist. Auf der Hauptversammlung kann aus sachilchen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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