Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,60 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 48,9%. Dies ist aus Sicht der SdK auch in Hinblick auf die Dividendenhistorie ein als sehr angemessen zu bezeichnender Dividendenvorschlag. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

 Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat in allen Bereichen im Geschäftsjahr 2014 neue Rekorde aufgestellt und eilt seit Jahren von Rekordergebnis zu Rekordergebnis. Die Produkte der Gesellschaft sind anscheinend bei den Kunden extrem gefragt, und es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand dem Vorstand auch beratend zur Seite. Es gibt aus Sicht der SdK keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung.

 

Begründung: Ernst & Young wäre als eine der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weltweit geeignet, die Abschlussprüfung vorzunehmen. Jedoch hat Ernst & Young im Jahr 2014 neben der Abschlussprüfung auch umfangreiche Steuerberatungsleistungen erbracht, die mit einem Honorar in nahezu der gleichen Höhe wie das für die Abschussprüfung gezahlte Honorar vergütet worden ist. Daher bestehen aus Sicht der SdK starke Zweifel an der Unabhängigkeit von Ernst & Young. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Kapitalerhöhung lässt die Aktie der Gesellschaft nach dem erfolgten starken Kursanstieg günstiger erscheinen und dürfte positiv zur Liquidität in der Aktie beitragen und neue Investoren auf die Gesellschaft aufmerksam machen. Es spricht also nichts gegen die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Die Veränderungen hinsichtlich der variablen Aufsichtsratsvergütung, welche als Satzungsänderungen gleichfalls mitbeschlossen werden sollen, trägt die SdK als redaktionelle Änderungen mit. Dieses ändert allerdings nichts an der grundsätzlichen Ablehnung variabler Aufsichtsratsvergütungen durch die SdK.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft zahlt seit Jahren eine angemessene Dividende und ist bilanziell sehr gut aufgestellt. Daher kann in diesem Fall der Aktienrückkauf genehmigt werden. 

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der Frilo Software GmbH, Stuttgart

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die FRILO Software AG verfügt über eine solide bilanzielle Situation und erwirtschaftet Gewinne. Der Abschuss eines Beherrschungsvertrages erscheint daher für die Nemetschek AG keine nennenswerten Risiken mit sich zu bringen.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages mit der Nemetschek Allplan Systems GmbH, München

 

Zustimmung.

 

Begründung: Auch diese Tochtergesellschaft verfügt über eine solide bilanzielle Situation und erwirtschaftet Gewinne. Der Abschuss eines Beherrschungsvertrages erscheint daher für die Nemetschek AG keine nennenswerten Risiken mit sich zu bringen.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Umwandlung der Nemetschek Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)

 

Zustimmung.

 

Begründung: Als ein international vor allem in Europa agierender Konzern erscheint die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft als angemessen zu sein. Dieser Schritt bringt jedenfalls keine der SdK bekannten Nachteile mit sich, somit kann hier zugestimmt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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