Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 19.12.2014



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Curanum AG auf die Korian Deutschland AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK richtet sich stets gegen jegliche Versuche der Enteignung der Streubesitzaktionäre. Im Nachgang an den Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre wird die SdK prüfen, ob im Wege eins Spruchverfahrens die Angemessenheit des Abfindungspreises, welcher durch den Großaktionär festgelegt worden ist, gegen war.  

 

 

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.