TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Curanum AG auf die Korian Deutschland AG mit Sitz in München (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz Ablehnung. Begründung: Die SdK richtet sich stets gegen jegliche Versuche der Enteignung der Streubesitzaktionäre. Im Nachgang an den Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre wird die SdK prüfen, ob im Wege eins Spruchverfahrens die Angemessenheit des Abfindungspreises, welcher durch den Großaktionär festgelegt worden ist, gegen war.
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