TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es soll eine Dividende von 1,00 € (Vj. 1,70 €) gezahlt werden. Diese setzt sich zusammen aus der Ausschüttung des Bilanzgewinns (0,72 € = nahezu Vollausschüttung des KE) und einer Sonderdividende von 0,28 € aus der dafür umgewandelten freien Kapitalrücklage. Der - operative - Teil der Dividende ist verdient und angesichts der traditionell üppigen Kapitalausstattung der Gesellschaft auch sinnvoll. Der Sonderanteil der Dividende entspricht gut 22 % der verbliebenen Kapitalrücklage, nachdem im Vorjahr die Hälfte ausgeschüttet worden war. Damit hält die Gesellschaft erneut Wort und schüttet weitere Teile dieser Rücklage aus. Insgesamt liegt die Gesamtdividende aber am untersten Ende der Erwarteten. Angesichts eines Restes von weiteren 0,97 € in der freien Rücklage wäre eine deutlich höhere Sonderdividende gut vertretbar, vielleicht sogar notwendig gewesen. Die Zustimmung zur geplanten Ausschüttung wird daher von einer sehr plausiblen und nachvollziehbaren Begründung abhängig gemacht. Auch wird eine klare Aussage zur weiteren Verwendung der restlichen freien Zulage für künftige (Sonder)ausschüttungen erwartet. Eine vollständige Verwendung zum Rückkauf eigener Aktien, vgl. TOP 7, wäre jedenfalls nicht im Interesse der Aktionäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: In jeder Hinsicht ein Rekordjahr. Vor allem wurde endlich die seit Jahren angekündigte deutliche Umsatzsteigerung (um 25 %) erreicht. Erwartungsgemäß stiegen damit die Ergebnisse überproportional. Auch unter Berücksichtigung einzelner Sondereffekte stimmt dies sehr zuversichtlich, vor allem mit Blick auf den weiterhin hohen Auftragseingang.
Anm.: Vermutlich wird dieser TOP wieder per Einzelentlastung umgesetzt. Damit werden sich zwei der drei Vorstände - die Hauptaktionäre - gegenseitig entlasten. Das ist legitim, jedoch sollte dann künftig die Einzelentlastung vorab in der TO angekündigt werden. Dies wird in der Aussprache angeregt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der AR erneut ist seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion nachkommen. Dies zeigt sich u.a. an 7 Sitzungen und dem wieder ausführlichen Bericht, der die Aufgabenschwerpunkte des Aufsichtsrates aufzeigt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"sonstige Leistungen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" sind weiter gesunken auf 16 T € und betragen damit ca. 16 % des Prüfungshonorars (Vj: 24 %). Damit liegen sie nach unserer Kritik in früheren Jahren erneut in dem von der SdK akzeptierten Rahmen. TOP 6 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die geplante neue Vergütung liegt mit 18000,- € leicht über der bisherigen Maximalvergütung aus fix und variabel (17000,- €), die in den letzten Jahren u.a. aufgrund einer kritikwürdigen Messgröße stets erreicht wurde. Sie soll künftig aber ausschließlich als Fixvergütung gezahlt werden! Damit wird endlich eine jahrelange Forderung der SdK erfüllt. Vor allem deshalb (und aufgrund der Tatsache, dass es sich um die erste Anhebung seit mehreren Jahren handelt sowie der Erwartung, dass sie wieder für einige Jahre Bestand haben wird) ist sie gut vertretbar. TOP 7 Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts Ablehnung
Begründung: Der geplante Rückkauf bewegt sich innerhalb des gesetzlich Zulässigen. Die Beschlussvorlage beinhaltet aber die maximal mögliche Ermächtigung (bzgl. Dauer, Kauf- und Verwendungszwecke etc.). Daher erscheint sie als reiner Vorratsbeschluss, von denen die SdK generell wenig hält. Außerdem ist die Gesellschaft schon jetzt (nach wie vor) erheblich überkapitalisiert. Es ist also nicht ersichtlich, wozu diese eigenen Aktien benötigt werden, zumal mögliche Akquisitionskandidaten schon seit Jahren nicht erkennbar sind. Last but not least würde der Rückkauf bei vollem Vollzug bei den derzeitigen Kursen deutlich über 10 Mio. € kosten. Damit läge er beträchtlich höher als der in TOP 2 genannte Sonderanteil der Dividende (0,28 € = ca. 2,5 Mio. €) und würde die restliche freie Rücklage (8,7 Mio. €) komplett aufzehren. Damit entfielen mögliche weitere Sonderausschüttungen aus dieser Zulage und die Überkapitalisierung der Gesellschaft bestünde fort. Das ist nicht im Interesse der Aktionäre. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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