TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014 Zustimmung Begründung: Der Vorstand schlägt vor, neben der Basisdividende von € 0,10 eine Sonderdividende von € 0,20 auszuschütten. Die Dividendenzahlung richtet sich nach den realisierten Ergebnissen aus den Veräußerungsgeschäften und schwankt damit stark. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung:Die Gesellschaft hat erneut ein gutes Ergebnis erzielt und ihr Portfolio nicht nur durch Verkäufe sondern auch stark durch Neuerwerbe erweitert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrates ist zu entnehmen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Herr Frobel weist die notwendige Erfahrung aus. Es ist aber zu hinterfragen, ob eventuelle Interessenkonflikte bestehen, da er gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Beteiligungs AG ist. Ferner verfügt Herr Frobel bereits über drei weitere Aufsichtsratsmandate, so dass aus Sicht der SdK nicht sicher ist, dass der Kandidat die für die angemessene Wahrnehmung des Mandates notwendige Zeit aufbringen kann. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Zustimmung Begründung: Der Gegenstand des Unternehmens wird entsprechend dem Kapitalanlagegesetz angepasst. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Absatz 1 Satz 1 von § 11 (Aufsichtsratsvergütung) Ablehnung Begründung: Neben einer fixen Aufsichtsratvergütung wird eine variable Vergütung gezahlt. Die SdK lehnt die Aufsichtsratvergütung ab, da sie der Meinung ist, dass Aufsichtsräte keine variable sondern eine feste Vergütung erhalten sollen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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