Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll erneut auf jetzt 1,50 € (Vj.: 1,45 €) angehoben werden. Dies entspricht 78 % vom Konzerngewinn und liegt damit deutlich über dem von der SdK Geforderten. Die Relation zum - für den Konzern wichtigeren - free cash flow liegt wieder bei etwa 72 % und damit innerhalb des von der Gesellschaft vorgesehenen Korridors von 50-75 % des FCF. Die Ausschüttungssumme ist verdient und der Gesellschaft bleibt genügend Liquidität für weiteres Wachstum. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung:Auch 2014 war wieder ein glänzendes Jahr. Die sehr guten Zahlen der letzten 3 Jahre wurden erneut erreicht oder übertroffen. Zwar ging der Umsatz erstmals wieder um über 4 % zurück, jedoch betraf dies ausschließlich margenschwache Nichtfokus-Produkte oder - durchlaufende - Hardware-Positionen. Folglich stieg das Konzernergebnis weiter - um etwa 4 % - an. Auch der für das Unternehmen wichtige free cash flow erreichte mit 267 Mio. € wieder ein neues Rekordniveau. Der - geplante - Kundenrückgang insgesamt betraf wie in den Vorjahren nur den margenschwachen prepaid-Bereich. Die Strategie zu höherwertigen Kunden wurde dagegen erfolgreich fortgesetzt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung:Der auf der chaotischen HV 2012 gewählte Aufsichtsrat arbeitet weiterhin professionell. 4 Sitzungen, eine Telefonkonferenz und verschiedene Ausschusssitzungen zeigen, dass sich der AR regelmäßig mit den wesentlichen Aufgaben des Unternehmens befasst hat. Gute AR- und CG-Berichte runden den positiven Eindruck ab. Die variablen Bestandteile der AR-Vergütung werden in der HV allerdings kritisch angesprochen. Wie erwartet entwickeln sie sich bei der derzeitigen Situation des Unternehmens de facto zu einer zweiten Festvergütung. Das ist nicht der Sinn von variablen AR-Vergütungen, die - nicht nur deshalb - von der SdK generell abgelehnt werden. 



TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung

 

Begründung:Zunächst ist positiv, dass der Anteil der vom AP durchgeführten Steuerberatungsleistungen endlich deutlich unter 10 % des Prüfungshonorars gesunken ist und damit in einem noch akzeptablen Rahmen liegt. (Wobei in der HV weiterhin auf eine völlige Trennung von Beratung und Prüfung gedrängt wird.) Gegen den erneuten Einsatz der im letzten Jahr erfolgten - und von der SdK sehr begrüßten - Neubestellung der PWC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft könnte allerdings sprechen, dass die sonstigen Kosten erstmals das Prüfungshonorar deutlich übersteigen, so dass die Unabhängigkeit des AP gefährdet erscheint. Grund dafür ist die Vorbereitung auf IFRS 2017. Dieses Thema wird für freenet aufgrund seiner Sortimentsstruktur extrem aufwändig und komplex werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll - und daher ausnahmsweise vertretbar - dass dieses Projekt vom AP selber durchgeführt wird. Allerdings wird eine sachdienliche Trennung der mit Prüfung bzw. Projekt betrauten Mitarbeiter des AP sowie eine pragmatische Lösung der Frage, wie wiederum dieses Projekt selber geprüft wird, erwartet.   


TOP 6
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung


Begründung:Gegen die Wahl der bereits gerichtlich bestellten Frau Christiansen als Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Herrn Weiss sind keine Anhaltspunkte - vor allem in Bezug auf ihre fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit - ersichtlich. Der Auswahlprozess als solcher wird auf der HV allerdings hinterfragt.
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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