Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2015



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2014, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Einstellung in die Rücklagen statt der Aufnahme einer geringen Dividendenzahlung fällt dem Aktionär nach vielen Jahren der Dividendenlosigkeit schwer. Auch wenn das operative Ergebnis weiter auf € 2,7 Milliarden angestiegen ist, kommen immer wieder hohe Belastungen aus der Vergangenheit. Sowohl die Belastungen aus der Abbau-Bank wie auch aus dem Zusammenhang mit US-Sanktionen und Geldwäscheverstößen dürften nunmehr weitestgehend beendet sein, so dass der Aktionär für das laufende Jahr dringend die Aufnahme einer Anfangsdividende erwartet.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Geschäftsmodel der Commerzbank scheint inzwischen zu greifen wie das operative Ergebnis in den kundenorientierten Kernsegmenten mit € 2,7 Milliarden zeigt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die erfolgreiche Ausrichtung der Bank auf das Privatkundengeschäft und Mittelstandsgeschäft dürfte auch durch die Unterstützung des Aufsichtsrates zu verdanken sein, so dass auch hier Entlastung gebührt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: PwC PricewaterhouseCoopers ist sicherlich geeignet, Konzern und Gesellschaft zu prüfen. Dem stehen jedoch die aus Sicht der SdK zu hohen Gebühren außerhalb der Abschlussprüfung und für Beratung entgegen. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung die strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

 

TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Siehe TOP 5.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

sowie

 

TOP 8
Beschlussfassung über das Verhältnis zwischen der variablen und der fixen jährlichen Vergütung für Vorstandsmitglieder

 

und

 

TOP 9
Beschlussfassung über das Verhältnis zwischen der variablen und der fixen jährlichen Vergütung für Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie für Mitarbeiter und Geschäftsleiter ihrer Tochterunternehmen

 

Ablehnung

 

Begründung: In der Tagesordnung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat ein Verhältnis der variablen und der fixen jährlichen Vergütung für den Vorstand von bis zu 140 % und für die übrigen Beteiligten bis zu 200 % vor. Als Aktionäre, die die Vorschläge absegnen sollen, müssen wir uns fragen, was wir aus der Finanzkrise, die uns bis heute durch Dividendenlosigkeit verfolgt, gelernt haben und ob wir diese übertriebene Bonistruktur, die unter anderem sicher die Ursachen der Finanzkrise verstärkt hat, bereit sind fortzusetzen. Insbesondere kamen die extrem hohen Boni aus den Bereichen des Investmentbankings, das inzwischen bei der Commerzbank so reduziert wurde, dass dieses ausschließlich im Kundeninteresse und zum Kundennutzen erfolgt. Über Jahrhunderte haben sich die Grundwerte des ehrbaren Kaufmannes bewährt, die unter anderem Verantwortung, Kundennutzen aber auch das Abwägen von Risiken und bei Mißlingen auch den Verlust der sozialen Anerkennung bzw. Schande beinhaltet. Viele dieser Werte sind verloren gegangen und weder im Vergütungsbericht noch in der Tagesordnung aufgeführt. Können wir als Aktionäre mit diesen Vergütungen zukünftig z.B. Strafzahlungen in den USA vermeiden, können wir - wie jüngst bei einer Düsseldorfer Hypothekenbank erfolgt - vermeiden, dass übermäßige Risiken eingegangen werden, in dem die Verantwortlichen sich auf Garantien verlassen, d.h. die gleichen Fehler wie in den Jahren der Finanzkrise wiederholt, in dem man das eigene Urteilsvermögen bzw. die Analyse Ratingagenturen verlagert bzw. auf die Bonittät von Staaten vertraut. Wir brauchen verantwortungsvolle Banker, die wieder Grundwerte im Geschäft umsetzen. Boni oberhalb von 100 % sind dazu sicherlich nicht förderlich.

 

Ob es notwendig ist die Alternative der starken Anhebung der Gehälter auf einen Schlag vorzunehmen oder über einen 5-Jahreszeitraum anzupassen, mag dahingestellt sein. Exorbitante Boni werden abgelehnt, solange keine angemessenen Dividenzahlungen erfolgen können.

 

 

TOP 10
Neuwahl von zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Auf Basis der kurzen Beschreibung in der Einladung verfügen die beiden Kandidatinnen über das erforderliche know how für die Mitwirkung im Aufsichtsrat. Dieses gilt ebenso für das Ersatzmitglied.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Das es bei Banken üblich ist, auch mit den eigenen Aktien Handel zu treiben, erfolgt in diesem Falle die Genehmigung.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung der Genehmigten Kapitalien 2011 und 2012/I, die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2015) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

und

 

TOP 13
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen (die Genussrechte und hybriden Schuldverschreibungen mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. -pflicht) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (Ermächtigung 2015), über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015, sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2012/I und die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50 % des Grundkapitals zu genehmigen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass bei bis zu 20 % des Kapitals der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Bar- oder Sacheinlagen möglich ist. Nach langer Diskussion innerhalb der SdK und mit institutionellen privaten Kapitalanlegern sieht die SdK maximale Grenzen für Vorratsbeschlüsse der Kapitalien vor. Diese betragen in Relation zum Grundkapital maximal 25 % sowie für den Ausschluss des Bezugsrechtes bei Sacheinlagen maximal 10 % und sieht das Volumen  für Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und sonstigem innerhalb dieser Grenzen. Aus Sicht der SdK würde auch ein Teilbetrag für ein genehmigtes Kapital (da diese bereits ein Volumen von € 4 Milliarden abdecken) ausreichen, um bei weiteren Kapitalmaßnahmen erneut die Hauptversammlung zu befragen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.