Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des zusammengefassten Lageberichts für die Impreglon SE und den Impreglon Konzern für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Unternehmen hat solide Zahlen vorgelegt und das Ergebnis des Vorjahres in allen Bereichen deutlich übertroffen. Die Kapitalausstattung ist gut (u.a. EK-Quote von 50 %) und der Jahresüberschuss von 2,84 Mio. (= ca. 28 Cts. / Aktie) wurde auch operativ verdient. Nachdem bereits im deutlich schlechteren Vorjahr (zu Recht) eine Ausschüttung von 0,10 € (= etwa 43 % des Konzernergebnisses) erfolgte, ist kein Grund ersichtlich, warum in diesem Jahr der gesamte Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Aus Sicht der SdK wäre eine Ausschüttung von etwa 50 % des KE (d.h. ca. 0,15 € / Aktie) angemessen und erforderlich gewesen. Dies gilt umso mehr, als es sich angesichts des angekündigten Squeeze-outs durch den neuen Großaktionär GMT Investment AG vermutlich um die letzte Ausschüttung für den kleinen Rest der freien Aktionäre handeln wird.  

 

 

TOP 3
Entlastung der geschäftsführenden Direktoren

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle wesentlichen Kennziffern des (des schon recht guten) Vorjahres wurden noch einmal übertroffen. Die knapp 20 prozentige Umsatzsteigerung erhöhte EBITDA und EBIT überproportional um 35 bzw. 27 % und das Konzernergebnis um fast 50 %. Anscheinend waren also die (von der SdK durchaus kritisch gesehenen) zahlreichen Akquisitionen der letzten Jahre in ihrer Gesamtheit sinnvoll und die Anfangsinvestitionen wirken sich jetzt auch positiv auf das Ergebnis aus.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats

 

Ablehnung (Einzelentlastung):
 

Begründung: Die grundsätzlichen Kritikpunkte der Vorjahre bestehen fort. Somit auch die seit Jahren vorliegenden Bedenken, ob der Verwaltungsrat (VR) in der Lage ist, die Beratungs- und Kontrollfunktionen wahrzunehmen, die ihm auch in einer monistischen SE obliegen. An der Durchsetzungsfähigkeit der restlichen VR-Mitglieder gegenüber dem Großaktionär Claassen, der in beiden SE-Gremien den Vorsitz hält, bestehen nach wie vor Zweifel. Gegenüber Anregungen ist der VR unverändert beratungsresistent: Der ausgerechnet im Abschnitt Überwachungs- und Beratungsschwerpunkte gekürzte Bericht wird trotz der Kritik der Vorjahre beibehalten wie auch die fehlende Einzelveröffentlichung der Vergütung der geschäftsführenden Direktoren etc. Auch das Unterlassen einer Ausschüttung, vgl. TOP 2, zeigt mangelnde Verantwortung des VRs gegenüber dem Streubesitz.

Für die erst gegen Ende des Geschäftsjahres als Vertreter des Großaktionärs neu dazugekommenen Verwaltungsräte Jäger und Krämer treffen diese Vorwürfe zwar nicht zu. Eine deshalb an sich mögliche Entlastung scheitert aber daran, dass sie als Vertreter des Großaktionärs in den VR entsandt wurden und demzufolge dessen angekündigten Squeeze-out im Unternehmen vertreten. Da die SdK Squeeze-outs generell als kalte Enteignung ablehnt, können die Vertreter einer solchen aktionsfeindlichen Politik nicht entlastet werden.

Der Verwaltungsrat Borchers kann dagegen entlastet werden. Seine Zugehörigkeit zum VR bestand nur vom 23.6. bis 20.9.2014 (HV bis Übernahme der Aktienmehrheit durch die GMT AG), so dass er für die wesentlichen o.g. Vorwürfe nicht verantwortlich ist.

In Bezug auf den VR Reinhardt erfolgt Enthaltung. Sein Ausscheiden aus dem VR zum 23.6.2014 erfolgte gerade mit Blick auf die von der SdK geäußerten Bedenken (Doppelfunktion). Dies wird positiv gewürdigt. 

 

 

TOP 5
Wahlen zum Verwaltungsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Alle drei Kandidaten für den neuen VRe wurden auf Vorschlag des neuen Großaktionärs aufgestellt und sind in leitender Funktion bei diesem oder in dessen Gruppe beschäftigt. Sie vertreten also den von der GMT AG bereits angekündigten Squeeze out und sind somit aus Sicht des Streubesitzes nicht akzeptabel, vgl. TOP 4.  

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

 

Enthaltung

 

Begründung: Die grundsätzlichen Bedenken gegen die Qualifikation des (auf Dierkes Lüneburg AG umfirmierten) Prüfers Mira Audit AG bestehen angesichts der Vorkommnisse auf der HV 2010 fort. Angesichts des Wechsels der Mehrheitsverhältnisse erscheint es allerdings sinnvoll, jetzt nicht mitten in der Furt die Pferde zu wechseln, sondern zur Unterstützung des neuen (ausländischen) Großaktionärs Kontinuität zu wahren. Daher ist ausnahmsweise eine Enthaltung vertretbar. Allerdings wird auf der HV ein Wechsel des Prüfers für die Zukunft angeregt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Impreglon Materials Technology GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der vorliegenden Sachlage dient der genannte Vertrag (mit der bereits jetzt 100%igen Tochtergesellschaft) ausschließlich der Optimierung der steuerlichen Situation des Unternehmens und ist damit für das Unternehmen und seine Aktionäre sinnvoll.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Impreglon Engineering GmbH

 

Zustimmung:
 

Begründung: Zur Begründung kann auf das unter TOP 7 Gesagte verwiesen werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Gebr. Linke GmbH

 

Zustimmung
 

Begründung: wie TOP 8.
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.