TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2014, des zusammengefassten Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 289 Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 (1. Dezember 2013 – 30. November 2014) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG Zustimmung Begründung: Dividende wurde verdient und gegenüber dem Vorjahr adäquat gesteigert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Dividende wurde verdient, strategische Weichenstellungen für mehr Wachstum und Rendite sind für die nächsten Jahre gestellt worden, das Wachstum von Umsatz und EBITDA-Marge soll ab 2016 wieder wesentlich stärker steigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Weichen für den Übergang nach dem Ausscheiden des jetzigen ARV Herrn Schulze wurden gestellt. Herr Dr. Herberg ist als designierter Nachfolger und Managing Director des eh. Eigentümers Blackstone vorgesehen: Er hat sich auf der letzten HV erklärt, sich weiter für eine gedeihliche Entwicklung des Unternehmens einzusetzen. Dem DCGK wird vollumfänglich entsprochen. Auch der ab dem nächsten Jahr 2016 vorgesehenen Frauenquote wird jetzt schon (vorbehaltlich der Wahl von Frau Abt) entsprochen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung Begründung: Die Nicht-Abschlussprüferleistungen wurden auf ein Volumen von unter 10% gesenkt. Die geforderte kritische Grundeinstellung zum Unternehmen kann so formal nicht bestritten werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Frau Abt macht von den Daten des Wahlvorschlags der Verwaltung einen kompetenten Eindruck, scheint sehr international ausgerichtet zu sein und unterstützt die kaufmännische Seit im Aufsichtsrat. Der SdK erwartet von Frau Abt eine kurze persönliche Vorstellung auf der HV und wird dann bei Erfüllung der Erwartung Ihrer Wahl zustimmen. TOP 7 Billigung des Vergütungssystems des Vorstands Ablehnung Begründung: Das Vergütungssystem erscheint in seinem Maximalwert von 3,45 Festgehältern bei Erreichung aller Ziele überdimensioniert. Beträge für die Altersversorgung lehnt der SdK grundsätzlich ab, auch die vorgeschlagenen 0,4 Festgehälter. Vorstände sind Unternehmer im Unternehmen und sollten die Beiträge aus ihrer Vergütung selbst finanzieren. Über den Horizontalvergleich (vergleichbare Aufgabe) und den Vertikalvergleich (Angemessenheit innerhalb des Unternehmens) liegen zurzeit keine Daten vor. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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