Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird eine Dividendenzahlung von € 0,40 je Aktie vorgeschlagen. Bei einem Gewinn von € 0,47 wird nahezu der gesamte Gewinn ausgeschüttet.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Erneut hat der Vorstand gute Zahlen vorgelegt. Sowohl die Kundenkonten, die Depots und das Kundenvermögen sind entsprechend gewachsen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats ist zu entnehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gut funktioniert und der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen ist.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine Hinweise, die gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

 

 

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für Handelszwecke gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Dies ist bei Banken üblich und notwendig, um den Geschäftszweck zu erfüllen.

 

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % ist gesetzlich möglich. Somit erfolgt unsere Zustimmung.

 

TOP 8
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK beinhalten die Derivaten immer gewisse Risiken. Für den Erwerb eigener Aktien ist dieses Risiko nicht notwendig.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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