TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es wird eine Dividendenzahlung von € 0,40 je Aktie vorgeschlagen. Bei einem Gewinn von € 0,47 wird nahezu der gesamte Gewinn ausgeschüttet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Erneut hat der Vorstand gute Zahlen vorgelegt. Sowohl die Kundenkonten, die Depots und das Kundenvermögen sind entsprechend gewachsen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats ist zu entnehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gut funktioniert und der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen ist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: Es gibt keine Hinweise, die gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen. TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für Handelszwecke gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG Zustimmung Begründung: Dies ist bei Banken üblich und notwendig, um den Geschäftszweck zu erfüllen.
TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG Zustimmung Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % ist gesetzlich möglich. Somit erfolgt unsere Zustimmung.
TOP 8 Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG Ablehnung Begründung: Aus Sicht der SdK beinhalten die Derivaten immer gewisse Risiken. Für den Erwerb eigener Aktien ist dieses Risiko nicht notwendig. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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