Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12.12.2014



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TOP 1
Beschlussfassung über Satzungsänderungen

a) Beschlussfassung über die Änderung der Firma sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung

 

Begründung. Die Firma soll in 7CSolarparken AG umbenannt werden. Ein niederländischer Name für eine deutsche Aktiengesellschaft macht als Marke nur wenig Sinn. Darüber hinaus dürfte die Umbenennung mit hohen Kosten verbunden sein und keinen Mehrwert bringen.

 

b) Beschlussfassung über die Änderung des Sitzes sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung


Begründung: Der Sitz der Gesellschaft soll von Hamburg nach Bayreuth verlegt werden. Der Schwerpunkt der Unternehmensaktiva liegt im Süden der Republik, somit erscheint eine Verlegung sinnvoll. Die Kosten bzw. Einsparungen durch die Verlegung werden zu erfragen sein.

c) Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung

 

Begründung: Der Gegenstand des Unternehmens soll angepasst und erweitert werden, insbesondere um die technische und kaufmännische Beratung. Es spricht nichts gegen dieses Vorhaben.

d) Neufassung von §3 Abs (1) der Satzung
 

Zustimmung

Begründung:  Technische Anpassung, Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger.
 


e) Neufassung von §18 Abs (1) der Satzung (Leitung der Hauptversammlung)

Ablehnung

 

Begründung: Die neue Fassung soll lauten „(1) Die Leitung der Hauptversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder durch eine andere durch den Aufsichtsrat zu wählende Person die auch jemand sein kann, der kein Aktionär oder Organmitglied ist.“
Im Gegensatz zur bisherigen Fassung schränkt der Vorschlag die Gestaltungsmöglichkeit der Hauptversammlung ein. Es steht zu befürchten, dass bezahlte Dienstleister für die Hauptversammlungsleitung eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus ist keine Regelung vorgesehen für den Fall, dass der Aufsichtsrat nicht in der Lage ist eine solche durch ihn zu wählende Person zu bestimmen.

Wird über TOP1 nur als Ganzes abgestimmt, wird die Beschlussvorlage abgelehnt.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über die Bestellung von Herrn Müllner als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und die Bestellung eines neuen Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014


a) Aufhebung der Bestellung von Wirtschaftsprüfer Richard Müllner, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014.
b) Bestellung von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014.

Enthaltung (Zustimmung oder Ablehnung abhängig von Aussagen der Verwaltung)
 

Begründung: Die Zustimmung oder Ablehnung wird von den Aussagen der Verwaltung bzgl. der Kosten und Nutzen des Wechsels abhängig sein. Da Herr Müllner die Bestellung nicht abgelehnt hat, wird er grundsätzlich in der Lage sein, die Prüfung der Gesellschaft auch in ihrer aktuell vergrößerten Form leisten zu können. Große Wirtschaftsprüfer sind in der Regel teurer und bei Colexon handelt es sich nicht um ein Großunternehmen.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) sowie die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats ab dem 1. Januar 2015

a) Neufassung § 13 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung)

Zustimmung


Begründung:  Es ist zu begrüßen, dass die variable Vergütung des Aufsichtsrats aufgegeben wird. Die SdK hält eine ausschließlich fixe Vergütung für Sachgerecht.

b) Festlegung der Vergütung für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2015
 

Zustimmung

 

Begründung:  Trotz der Erhöhung der absoluten Vergütung des Einzelmitglieds von 15.000 EUR auf 18.000 EUR dürften die Gesamtkosten geringer sein, da die Vergütung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters geringer ausfällt. Die Formulierung der Beschlussfassung zur D&O Versicherung des Aufsichtsrats hinterlässt Fragezeichen, die auf der Hauptversammlung geklärt werden müssen.
 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Aufhebung eines bestehenden genehmigten Kapitals, über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen

a) Aufhebung der bislang bestehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals.

b) Neues genehmigtes Kapital von 8.397.319 Aktien mit Möglichkeit der Ausschluss des Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen die 10% des GK nicht übersteigen.

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Vorratsbeschluss abzulehnen, da

- keine unternehmensindividuelle Begründung für den Vorrats-   beschluss vorliegt,

- das vorgeschlagene genehmigte Kapital zusammen mit der geplanten Kapitalherabsetzung (TOP6) und dem bedingten Kapital nach §4(7) der Satzung 25% des Grundkapitals übersteigt und

- es nicht ersichtlich ist, dass bei Barkapitalerhöhungen handelbare Bezugsrechte oder die Möglichkeit des Überbezugs zwingend vorgesehen sind.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Bezugsrechtsausschluss und Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen

b) Die Ermächtigung wird am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019.

c) Modalitäten eines evtl. Rückkaufs

d) Verwendung der zurückgekauften Aktien

e) Möglichkeit die Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten   

f) Möglichkeit des Einzugs

g) Die Ermächtigungen unter lit. a) bis f) können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

h) Die Ermächtigung gilt auch für bereits erbene Aktien   

i) Bestimmung des maßgeblichen Werts
 

Ablehnung

 

Begründung: Der Hauptversammlung wird in TOP4 ebenfalls die Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung vorgeschlagen. Die Vorschläge sind gegenläufig und schließen sich eigentlich gegenseitig aus. Eine besondere Begründung des Unternehmens für den (maximalen) Flexibilitätsbedarf durch genehmigtes Kapital und Rückkaufsermächtigung liegen nicht vor. Die vorgesehenen Verwendungszwecke der zu erwerbenden Aktien sind sehr vielfältig, ein konkretes Ziel ist nicht zu erkennen.

 

TOP 6
 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung eigener Aktien gemäß §§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt, Abs. 2, 222 Abs. 1 AktG sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

 

Begründung:  Die Gesellschaft beabsichtigt, 2.300.037 eigene Aktien einzuziehen und das Grundkapital entsprechend herabzusetzen. Die Maßnahme wird begrüßt da damit das Risiko einer wertvernichtenden Verwendung dieser Aktien eliminiert wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmunegn von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.