TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 zum 30. Juni 2014, des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 zum 30. Juni 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Sky Deutschland AG und den Konzern für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs und den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014) Zustimmung. Begründung: Das Unternehmen ist weiterhin auf einem stetigen Wachstumspfad. So konnte die Anzahl der direkten Abonnenten zum 30. Juni 2014 erneut um ca. 10% gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt gesteigert werden. Dadurch wird das Ziel, ein positives Jahresergebnis zu erreichen, immer realistischer. Sky scheint aktuell so gut aufgestellt zu sein wie noch nie seit bestehen der Gesellschaft. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014) Ablehnung. Begründung: Der Aufsichtsrat ist in dem betrachteten Zeitraum des ersten Halbjahres 2014 zu insgesamt vier Sitzungen zusammengekommen, womit anzunehmen ist, dass er seinen Pflichten in Bezug auf die Kontrolle des Vorstands in vollem Umfang nachgekommen ist. Jedoch ist das in Bezug auf den Vorstand implementierte Vergütungsmodell nicht nachvollziehbar. So weicht vor allem das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden wesentlich von der für einen MDAX Konzern angemessenen Vergütung ab. Ferner ist das Vergütungsgefälle zwischen dem Vorsitzenden und den restlichen Vorstandsmitgliedern nicht nachvollziehbar. Daher kann keine Entlastung erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung. Begründung: KPMG gehört zu den vier weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen und ist somit qualitativ geeignet, die Abschlussprüfung durchzuführen. Da im Rumpfgeschäftsjahr 2014 auch keine nennenswerten Honorare außerhalb der Abschlussprüfung erzielt worden sind, kann dem Vorschlag zugestimmt werden. TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Einzelwahl Begründung: Generell sind die vorgeschlagenen Personen aus fachlichen Gesichtspunkten heraus für das Amt als Aufsichtsrat der Sky Deutschland AG geeignet. Somit unterstützt die SdK grundsätzlich die Verwaltungsvorschläge. Mit Blick auf den Wahlvorschlag „Koeppen“ wird die SdK jedoch aufgrund der Vielzahl der von Herrn Koeppen wahrgenommenen Mandate mit „Nein“ stimmen. Hier bestehen trotz unterstellter fachlicher Eignung seitens der SdK große Bedenken, dass Herr Koeppen sich dem angestrebten Amt mit dem dafür nötigen Engagement und Zeitaufwand widmen kann. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. April 2012 und die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Erweiterung und Neufassung des Bedingten Kapitals 2012 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 3. April 2012 zu einem neuen Bedingten Kapital 2014 und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Ablehnung Begründung: Angesichts der für Kapitalmaßnahmen laut Satzung zur Verfügung stehenden Vorratskapitalia lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Unabhängig von der Frage eines Bezugsrechts hält die SdK kumuliert Vorratskapitalia in einer Größenordnung von 25% des aktuellen Grundkapitals für maximal genehmigungsfähig. Ein darüber hinausgehender Kapitalbedarf sollte anlassbezogen über die Tagesordnung einer Hauptversammlung abgewickelt werden. TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Zustimmung. Begründung: Es spricht nichts gegen eine redaktionelle Neugestaltung des Unternehmensgegenstandes und einer Anpassung an die aktuelle operative Tätigkeit des Unternehmens. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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