Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.11.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 3
Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19. August 2013 über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 und Neuvornahme des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Aktionäre haben Anspruch auf eine Dividende und sollten am Unternehmenserfolg entsprechend beteiligt werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 3

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der alte Vorstand zum Zeitpunkt der Einladung für diese HV bereits ausgeschieden war, ist die Entlastung geplant, da die Ergebnisse der Gesellschaft zufriedenstellend gewesen sind.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Entlastung von Herrn Schasse bei einer Einzelentlastung, da er bereits 2013 ausgeschieden ist. Ansonsten ist eine Entlastung wegen des Delistingsbeschlusses bei TOP 11 ausgeschlossen.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Steuerberatungsleistungen betragen nicht mehr als 25 % der Honorare und gefährden deshalb noch nicht die Unabhängigkeit des Prüfers.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar ist grundsätzlich nichts gegen eine Barkapitalerhöhung zu sagen, aber die Möglichkeit zur Privatplatzierung in Punkt c) der Überbezugsrechte könnte den Großaktionär bevorzugen. Langfristig könnte eine Enteignungsstrategie der Kleinaktionäre dahinter stehen.

 

 

TOP 9
Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderungen sind unproblematisch.

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Umwandlung in Namensaktien kostet nur Geld und bringt keine Vorteile.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Delisting ist eine Frechheit den Kleinaktionären gegenüber. Bei den Mehrheitsverhältnissen mit einem Großaktionär handelt es sich bei der Abstimmung nur um eine scheindemokratische Abstimmung.

 

 

TOP 12
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung am 19. August 2013 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012)

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 5

 

 

TOP 13
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 19. August 2013 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012)

 

Ablehnung

 

Begründung: siehe TOP 6

 

 

TOP 14
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung am 19. August 2013 (Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung durch entsprechende Satzungsänderungen)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Umfirmierung und eine Sitzverlegung nach Berlin – Hauptstadtregion ist immer sinnvoll.

 

 

TOP 15
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung am 19. August 2013 (Wahlen zum Aufsichtsrat)

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Hinblick auf die Teilnahme am Beschluss zu TOP 11 ist die Wahl abzulehnen.

 

 

TOP 16
Beschlussfassung über die Sitzverlegung durch entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Sitzverlagerung nach Berlin ist sicherlich sinnvoll.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 



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