TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2014 Zustimmung. Begründung: Seit dem 1. Oktober 2013 handelt es sich bei der CEWE um eine KGaA. Lauf § 286 Aktiengesetz ist bei einer KGaA die Hauptversammlung für die Beschlussfassung zuständig. Soweit ersichtlich sind die Abschlüsse und Berichte vollständig und fachlich kompetent aufgestellt und der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüferin ist uneingeschränkt. Aus Sicht der SdK ist demnach an den vorgelegten Abschlüssen und Berichten nichts zu beanstanden. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, vom Konzernergebnis in Höhe von 3,07 € je Aktie eine Dividenden in Höhe von 1,55€ (Vj. 1,50€) auszuschütten. Dies entspricht einer stetigen und möglichst kontinuierlichen Dividendenpolitik. Die Ausschüttungsquote – gemessen am Konzernergebnis – entspricht mit über 50% aus Sicht der SdK einer aktionärsfreundlichen Dividendenpolitik (40-60% des Konzernjahresergebnisses). TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die CEWE Stiftung & Co. KGaA kann unter Führung der persönlich haftenden Gesellschafterin auf ein wiederum erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. So wurden alle Planungsziele wiederum erreicht. Die Transformation im Fotofinishing- Geschäft ist erfolgreich fortgeführt worden und der im Jahr 2013 noch defizitäre Bereich des Online-Print-Geschäfts wurde profitabel gemacht. Das Unternehmen ist damit weiterhin gut für die Zukunft aufgestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 wiederum gute Arbeit geleistet sowie die Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung wahrgenommen. Kritisch anzumerken bleibt weiterhin die Verflechtung von Herrn Korte als Aufsichtsratsvorsitzender, als Organmitglied im Kuratorium der persönlich haftenden Gesellschaft, sowie als Testamentsvollstrecker für die Großaktionärin. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt den Wechsel der Abschlussprüferin im vergangenen Jahr von der langjährigen Commerzial Treuhand , Oldenburg, hin zu BDO, Hamburg. Allerdings wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 zu hohe sonstige Beratungsleistungen bei der BDO neben der reinen Abschlussprüfung in Auftrag gegeben. Um keine zu hohe Vertrautheit und Abhängigkeit auch zur neuen Abschlussprüferin einzugehen, verlangt die SdK eine in Zukunft deutliche Reduzierung dieser Beratungsleistungen, da sonst die SdK im nächsten Jahr die BDO als Abschlussprüferin ebenfalls ablehnen muss. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|