TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 Zustimmung Begründung: Nach dem Desaster des Vorjahres ist es dem Vorstand gelungen, wieder ein positives Konzernergebnis von 1,5 Mio. € zu erzielen. Die im letzten Jahr begonnene Erweiterung der Geschäftsfelder scheint richtig gewesen zu sein. Die Kostenstrukturen wurden verbessert und die Organisationsveränderungen tragen Früchte. Die im letzten Jahr stagnierenden Projekte wurden ebenfalls deutlich weiterentwickelt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2013 bis 30. April 2014 Zustimmung Begründung: Die Neubesetzung des Aufsichtsrates mit dem Großaktionär Albrecht an der Spitze hat sich insgesamt positiv bemerkbar gemacht. Eine ausführliche Liste der Hauptaufgaben im Bericht zeigt, dass sich der AR (u.a. in 4 ordentlichen und einer a.o. Sitzung) mit den richtigen Schwerpunkten des Unternehmens befasst hat. Es kann also davon ausgegangen werden, dass er den Vorstand in angemessener Weise unterstützt und beaufsichtigt hat. Verschiedene Einzelthemen dieser Liste werden in der HV hinterfragt.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 Zustimmung Begründung: Gegen die nochmalige Bestellung der Nörenberg GmbH ist - auch unter Kontinuitätsaspekten in der derzeitigen immer noch schwierigen Situation - nichts einzuwenden. Der SdK-Vertreter wird allerdings einen Wechsel des AP in absehbarer Zukunft anregen. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010 gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die Änderung des § 5 Absatz 3 der Satzung Ablehnung Begründung: Die Beschlussvorlage plant die - gesetzlich maximal mögliche - Schaffung eines genehmigten Kapitals von bis zu 50 % des bisherigen Grundkapitals für 5 Jahre, auch gegen Sacheinlage und damit unter Ausschluss des Bezugsrechts. Offenbar handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss zur Erneuerung der bisherigen - auslaufenden - Ermächtigung. Die SdK akzeptiert prinzipiell genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25 %, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10 %. Größerer Kapitalbedarf sollte im Bedarfsfall über die Tagesordnung einer HV mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.
TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 unter Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Auch die bisherige Ermächtigung für die Schaffung eines bedingten Kapitals von bis zu 50 % des bisherigen Grundkapitals soll für weitere 5 Jahre erneuert werden. Dies wird ebenfalls abgelehnt. Zur Begründung gilt das unter TOP 5 Gesagte entsprechend.
TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Kapitalbedarf (vgl. TOP 5 und 6) und gleichzeitiger Aktienrückkauf (= Indiz für nicht benötigtes Kapital) widersprechen sich schon begrifflich. Außerdem befürwortet die SdK den Grundsatz \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Ausschüttung vor Aktienrückkauf\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\". Von einer Rückkehr zur Dividendenfähigkeit ist die Gesellschaft aber noch um Einiges entfernt. Ein Aktienrückkauf wäre daher allenfalls und ausnahmsweise diskutabel, wenn der alleinige Verwendungszweck die Einziehung der Aktien wäre. Die Beschlussvorlage sieht aber die ganze Bandbreite aller möglichen Verwendungszwecke vor. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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