TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die Kabel Deutschland Holding AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das zum 31. März 2014 endende Geschäftsjahr Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft ist operativ weiterhin auf einem guten Weg. Umsatz und operatives Ergebnis konnten gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert werden. Auf Grund der getätigten Investitionen in die Netzinfrastruktur ist auch in den kommenden Jahren mit weiterem Wachstum zu rechnen. Es ist daher kein Grund ersichtlich, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: In insgesamt acht Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei seiner Arbeit überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert werden sollte. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung. Begründung: PwC gehört zu den großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Es besteht kein Zweifel an der fachlichen Eignung von PwC. Daher kann dem Wahlvorschlag bedenkenlos gefolgt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010/I sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Die Finanzierungsstruktur erscheint solide, daher ist aus finanzieller Sicht eine Kapitalerhöhung nicht nötig. Aufgrund der aktuellen Aktionärsstruktur würde ein neues Genehmigtes Kapital Missbrauchspotential schaffen. Daher kann diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen sowie über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals Ablehnung. Begründung: Hier gilt analog zu TOP5, dass aufgrund des gegebenen Missbrauchspotentials dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden kann. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Ablehnung Begründung: Dieser Beschluss widerspricht den Beschlussanträgen zu TOP5 und TOP6. Entweder benötigt die Gesellschaft neue finanzielle Mittel, welche durch Kapitalerhöhungen und/oder Wandelschuldverschreibungen etc. eingeworben werden, oder die Gesellschaft ist überkapitalisiert. Dann wäre ein Aktienrückkauf nachvollziehbar. Auch dieser Beschluss würde Missbrauchspotential bieten, womit dieser abgelehnt werden muss. TOP8 Aufhebung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Oktober 2013 über die Durchführung einer Sonderprüfung Ablehnung Begründung: Die in der im Oktober 2013 aufgeworfenen Fragen sind für die außenstehenden Aktionäre von großer Bedeutung in Bezug auf eine eventuelle Komplettübernahme der Gesellschaft durch die Vodafone Gruppe und eventuell auch von Bedeutung in Hinblick auf eventuelle Forderungen der Gesellschaft gegen die Vodafone Gruppe. Daher erscheint es angemessen, diese im Rahmen einer Sonderprüfung klären zu lassen. Der finanzielle Aufwand hierfür ist überschaubar und für eine Gesellschaft von der Größe der Kabel Deutschland Holding AG unbedeutend. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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