Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2015



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der EUWAX Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich um ca. 1,2 Mio. verringert, ist aber immer noch deutlich positiv.

Im Vergleich zu Unternehmungen gleicher Art ist die Gesellschaft gut aufgestellt.

Das Ergebnis je Aktie beträgt € 1,44. Im Jahr 2013 € 1,62. Die Garantiedividende beträgt € 3,26. Dies bedeutet, dass aus der Substanz ausgeschüttet wird, allerdings ist die Eigenkapitalquote hoch.


TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht.

Das Ergebnis hat sich zwar etwas vermindert, die Gesellschaft steht immer noch in einer sehr guten Position da.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht gemäß § 37w Absatz 5 WpHG für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen im Vergleich zu sonstigen Leistungen steht in einem akzeptablen Verhältnis, was in Bezug auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft wichtig ist.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Angaben zur Vorstandsvergütung

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich verlangt die SdK die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung. Dies ist auch im Vergleich zu anderen Gesellschaften und auch aus dem Gesichtspunkt der Transparenz angebracht.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie deren späterer Verwendung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich hier wohl um einen reinen Vorratsbeschluss, von dem in der Vergangenheit nicht Gebrauch gemacht worden ist. Grundsätzlich bevorzugt die SdK die Zahlung einer Bonusdividende anstatt des Rückkaufs eigener Aktien.

Beim Rückkauf eigener Aktien sollte dann eine Einziehung der Aktien erfolgen, was zum einen grundsätzlich den Wert erhöht entsprechend der niedrigen Anzahl der Aktien und eine höhere Dividendensumme verteilt werden kann.

 

 

TOP 7
Aufhebung der Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital II) und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung:Es macht Sinn, da mit der Börse Stuttgart Holding GmbH ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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