TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Uzin Utz AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2014 und der Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2014 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft schüttet ca. 42% des Konzernjahresüberschusses aus. Damit liegt sie innerhalb der von der SdK als angemessene Ausschüttung für Aktionäre angesehenen Bandbreite von 40% - 60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet. Bei Umsatz und Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurde der beste Wert der Unternehmensgeschichte erreicht. Marktanteile in den USA wurden hinzugewonnen und die Dividende wird von 0,80 € auf 0,90 € erhöht. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Bei Umsatz und beim operativen Ergebnis wurde der beste Wert der Unternehmensgeschichte erzielt. Die Dividende wird um 12,5% erhöht. TOP 5 Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien Zustimmung Begründung: Grundsätzlich zieht die SdK die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. Ein wichtiges Kriterium ist auch der Verwendungszweck für die zurückzukaufenden Aktien. Grundsätzlich wird der Einzug der zurückgekauften Aktien von der SdK als der beste Verwendungszweck angesehen. Kritisch allerdings bewertet die SdK, wenn die erworbenen Aktien als Akquisitionsmittel bei Unternehmenskäufen eingesetzt werden, da hierbei es erfahrungsgemäß zu erhöhten Kaufpreiszahlungen kommt und unnötig Bewertungsrisiken eingegangen werden. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft ist noch keine 10 Jahre im Unternehmen tätig. Das Honorar für sonstige Leistungen sowie Steuerberatungsleistungen der Abschlussprüfungsgesellschaft sind im Vergleich zur Abschlussprüfung sehr gering. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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