TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor eine Dividende in Höhe von 1,06€ je Stammaktie beziehungsweise 1,08€ je Vorzugsaktie auszuschütten. Damit liegt der Vorschlag unter dem von der SdK geforderten Zielkorridor von 40 – 60 % des Konzernjahresergebnisses. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass zum einen der Sartorius Konzern eine solide Dividendenkontinuität verfolgt und zum anderen in den nächsten Jahren ein erhebliches Investitions- und Akquisitionsprogramm umsetzen will, um das Umsatzziel von 2 Mrd. € in 2020 zu realisieren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr wiederum gute und erfolgreiche Arbeit geleistet. Die Veräußerung der InTech-Sparte wurde erfolgreich abgeschlossen und damit die weiteren Grundlagen für den bereits eingeschlagenen Wachstumspfad gelegt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist im vergangenen Jahr wiederum seinen Überwachungs- und Beratungspflichten nachgekommen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Entlastung dem Aufsichtsrat verweigert werden sollte. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2015 Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, die langjährige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH turnusmäßig zu wechseln, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dies begrüßt die SdK ausdrücklich. Gegen die Neuwahl von KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist nichts einzuwenden. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine wesentlichen Gründe, die gegen die vorgeschlagenen Verwendungen eigener Aktien sprechen, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden. Allerdings vertritt die SdK die Ansicht, dass Aktien als ein Zahlungsmittel bei Übernahmen erfahrungsgemäß zu einer Zahlung von erhöhten Kaufpreisen führen können und hierbei auch Bewertungsrisiken durchaus eingegangen werden. Diese Art der Verwendung sollte stets nur mit großer Vorsicht erfolgen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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