Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Enthaltung

 

Begründung: Bisher liegen kaum Informationen zur Abberufung von Herrn Lubojanski  vor. Eine Entscheidung über die Entlastung kann erst auf der Hauptversammlung getroffen werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Enthaltung

 

Begründung: siehe TOP 2

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den Abschlussprüfer spricht.

 

 

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen den Kandidaten.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungsplan der Berliner Synchron AG über die Ausgliederung des operativen Geschäftsbetriebs auf die noch zu gründende Berliner Synchron GmbH

 

Ablehnung

 

Begründung: Die bisher über die Ausgliederung vorliegenden Informationen sind aus Sicht der SdK unzulänglich, Vorteile für die Aktionäre durch den Ausgliederungsvorgang nicht ersichtlich.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

 

Ablehnung

 

Begründung: Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit 100%igen Tochtergesellschaften sind grundsätzlich aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll. Im vorliegenden Fall ergibt sich die Ablehnung nichtsdestotrotz aus der Ablehnung der Ausgliederung an sich.

 

 

TOP 8
Beschlussfassungen über die die Änderung der Firma der Gesellschaft und die Ergänzung des Geschäftszwecks; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch die Ablehnung der mit der Ausgliederung notwendig werdenden Satzungsänderungen nebst zu schaffender Holdingstruktur folgt aus der Ablehnung des Ausgliederungsvorgangs unter TOP 6.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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