TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Enthaltung Begründung: Bisher liegen kaum Informationen zur Abberufung von Herrn Lubojanski vor. Eine Entscheidung über die Entlastung kann erst auf der Hauptversammlung getroffen werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Enthaltung Begründung: siehe TOP 2 TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den Abschlussprüfer spricht. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen den Kandidaten. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungsplan der Berliner Synchron AG über die Ausgliederung des operativen Geschäftsbetriebs auf die noch zu gründende Berliner Synchron GmbH Ablehnung Begründung: Die bisher über die Ausgliederung vorliegenden Informationen sind aus Sicht der SdK unzulänglich, Vorteile für die Aktionäre durch den Ausgliederungsvorgang nicht ersichtlich. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Ablehnung Begründung: Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit 100%igen Tochtergesellschaften sind grundsätzlich aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll. Im vorliegenden Fall ergibt sich die Ablehnung nichtsdestotrotz aus der Ablehnung der Ausgliederung an sich. TOP 8 Beschlussfassungen über die die Änderung der Firma der Gesellschaft und die Ergänzung des Geschäftszwecks; Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Auch die Ablehnung der mit der Ausgliederung notwendig werdenden Satzungsänderungen nebst zu schaffender Holdingstruktur folgt aus der Ablehnung des Ausgliederungsvorgangs unter TOP 6. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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