Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft jeweils zum 31. Dezember 2013, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Maternus-Kliniken AG hat im dritten Jahr nacheinander Verluste eingefahren. Besonders negativ ist dabei zu bewerten, dass die Verluste sich in diesen 3 Jahren kontinuierlich erhöht haben und der Bilanzverlust inzwischen auf 93 (!) Mio € gestiegen ist. Dabei schlägt insbesondere das Geschäftsjahr 2013 durch, in dem der Jahresfehlbetrag sich um 53% (!) gegenüber dem schlechten Geschäftsjahr 2012 erhöht hat. Außerdem konnten die wesentlichen Probleme mit den besonders verlustreichen 5 Pflegeeinrichtungen und der Bayerwald-Klinik in Cham nicht gelöst werden. Notwendige Modernisierungen wie z.B. die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer konnten mangels vorhandener Mittel nicht vorgenommen werden. Außerdem konnten die Verhandlungen mit Banken zur langfristigen Finanzierung des Unternehmens nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Auch die Aussichten für das Geschäftsjahr 2014, die eine Verbesserung der Auslastungen der Häuser erwarten lassen, können die vorhandenen Probleme nicht als gelöst erscheinen lassen. Zwar wird insoweit auf 2015 verwiesen, doch bleiben die weiteren Ergebnisse abzuwarten. Mit Dividenden dürfte in den nächsten 10 Jahren nicht zu rechnen sein.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

 

Ablehnung

 

Begründung: Hier gilt sinngemäß das gleiche wie für den Vorstand. Der Aufsichtsrat (AR) hat seinen Anteil an den Problemen zu vertreten. Ihm hatten wir bereits in der letzten HV die Entlastung verweigert, da die Chance auf einen personellen Neubeginn nach den Problemen in der Vergangenheit nicht genutzt worden ist. Außerdem ist der Bericht des AR ziemlich nichtssagend, da er im Wesentlichen nur auf Formalia eingeht, zu den großen Problembereichen des Unternehmens aber nicht inhaltlich Stellung nimmt. Außerdem bleibt wiederum die mangelnde Sitzungs-Teilnahme von einzelnen Mitgliedern zu rügen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Hier handelt es sich um eine Nachfolgeregelung für einen ausgeschiedenen durch einen anderen Geschäftsführer der Cura-Gruppe, die über knapp 82% der Aktien der Maternus-Kliniken AG verfügt. Sie sollte angemessen im AR vertreten sein. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von PwC, NL Berlin, bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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