Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.08.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des für die CR Capital Real Estate AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zahlen der Gesellschaft haben sich erfreulich verbessert. Es ist ein Aufwärtstrend zu erkennen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung für die Kandidaten Pahl und Peitz

 

Begründung: Gegen die Kandidaten Pahl und Peitz bestehen keine Bedenken.

 

Ablehnung für den Kandidaten Krach

 

Begründung: Der AR Vorsitzende Krach hat in der Vergangenheit nicht immer glücklich agiert.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2014 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und eine entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Wegen des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Dieser Beschluss ist völlig unsinnig, da die Gesellschaft überhaupt kein Geld für Rückkäufe hat, sondern Geld für die Geschäftstätigkeit benötigt.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der CR Capital Real Estate AG und der Projektgesellschaft Bessemerstraße 84 mbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es sich um eine 100 %ige Tochterfirma handelt, ist der Vertrag aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der CR Capital Real Estate AG und der Projektgesellschaft Hohenzollerndamm 119 mbH

 

Zustimmung

 

Begründung: siehe TOP 7

 

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der Abschlussprüfer bei der Gesellschaft keine Steuerberatung macht, spricht nichts gegen ihn.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.