TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die Zahlen der Gesellschaft haben nach wie vor wenig Aussagekraft, da man sich noch in der F + E Phase befindet. Die wissenschaftliche Entwicklung scheint aber erfolgreich weiter zu gehen. TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Da keine Steuerberatung gemacht wird, spricht nichts gegen den Abschlussprüfer. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung für den Kandidaten Manth Begründung: Es spricht nichts gegen den Kandidaten Manth. Ablehnung für den Kandidaten Krautscheid Begründung: Der Kandidat Krautscheid hat leider zu viele AR Mandate, insbesondere mit dem Vorsitz. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014, Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2008, Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2014-1 und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Auch hier erfolgt die Ablehnung wegen des insgesamt zu hohen Vorratskapitalvolumens bei der Gesellschaft. Die SdK ist der Auffassung, dass alle Vorratskapitalia zusammen ein Volumen von 25% des aktuellen Grundkapitals für Bezugsrechtsemissionen nicht übersteigen sollten. Weitergehende Kapitalmaßnahmen sollten über die Tagesordnung einer Hauptversammlung abgewickelt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2014-2 und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK sieht Aktienoptionen grundsätzlich kritisch. Im vorliegenden Fall wird insbesondere die Möglichkeit der Barzahlung abgelehnt, da dadurch keine unternehmerische Beteiligung erreicht wird. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung der am 16. Juli 2013 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsführung sowie Arbeitnehmer der Gesellschaft, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013-1 und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK begrüßt ausdrücklich den Schritt in die richtige Richtung und die Einführung von Haltefristen für Vorstand. Nichtsdestotrotz stimmt die SdK Aktienoptionsprogrammen und deren Änderung nicht zu, da die SdK deren Sinnhaftigkeit grundsätzlich nicht für gegeben ansieht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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