Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.07.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

 

Ablehnung

 

Begründung: Es gibt aus Sicht der SdK keinen Grund, den vorhandenen Bilanzgewinn nicht zumindest teilweise an die Anteilseigner auszukehren. Die Gesellschaft ist mit einer hohen Eigenkapitalquote ausgestattet, und hat im Geschäftsjahr einen Gewinn von 3,7 Mio. Euro erzielt. Daher wäre eine Dividendenzahlung an die Aktionäre gerechtfertigt.

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat sich in 2013 insgesamt gut geschlagen. Zwar entwickelten sich die Umsätze leicht rückläufig, jedoch konnte das Ergebnis gegenüber 2012 stark gesteigert werden. Die Marke scheint gut positioniert zu sein und ihren Wert in 2013 gesteigert zu haben.

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Nicht-Entlastung begründen würden.

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dr. Kleeberg & Partner GmbH erscheint als mittelständische Prüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für die Gesellschaft geeignet zu sein. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die Zweifel an der Unabhängigkeit und Eignung von Dr. Kleeberg & Partner aufkommen lassen würden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Etienne Aigner Aktiengesellschaft auf Evi Brandl, geschäftsansässig in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung gemäß § 327 a ff. AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt einen Hinauswurf der Kleinaktionäre aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten generell ab. Auch der bei der Enteignung gebotene Preis von 190 Euro je Aktie entspricht aus Sicht der SdK nicht dem fairen Wert der Aktie, da bereits zuvor höhere Preise vom Hauptaktionär gezahlt worden sind. Es ist aufgrund der  zuletzt gezeigten Unternehmensentwicklung  anzunehmen, dass der faire Preis über den damals gebotenen 200 Euro liegt. Die SdK wird daher voraussichtlich auch ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des Preises einleiten.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 

 

 



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