Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.07.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung sowie der Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Verwaltungsvorschlag zur Entlastung des Vorstands wird die SdK zustimmen, da der Vorstand seine Aufgaben auf der Zielgeraden der Unternehmensneuausrichtung konsequent fortführt und auch die Finanzierung der Gesellschaft aktiv aufgestellt hat.

 

TOP 4
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung

 

Begründung:Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken bei der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat, erwartet aber die Anwesenheit der Kandidaten und eine persönliche Vorstellung in der Hauptversammlung. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der für operativ tätige Personen zu hohen Mandatsanzahl ab. Hier besteht seitens der SdK die Befürchtung, dass die künftigen Aufsichtsräte dem neuen Mandat nicht die nötige Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen könnten.

 

TOP 5
Beschlussfassung über Aufhebung des verbliebenen bisherigen genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von Euro 5.317.395,00; Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die angestrebte Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals i. H. v. bis 5.317.395,00 € überschreitet den von der SdK als gerade noch unbedenklich angesehenen Grenzwert von 25 % deutlich. Eine Ablehnung ist auch deshalb geboten, da insbesondere die Kapitalerhöhung auch unbegrenzt gegen Sacheinlage möglich sein soll.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK wird dem TOP 6 zustimmen, wenngleich der Anteil der „nicht prüfungsrelevanten Leistungen“ des Wirtschaftsprüferhonorars leicht oberhalb der Grenzwerte der SdK mit 25 % vom Prüfungshonorar liegt.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.



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