TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FIDOR Bank AG zum 31. Dezember 2013 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des gemeinsamen Lageberichts für die FIDOR Bank AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates der FIDOR Bank AG für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: Die FIDOR Bank macht zwar nicht die erhofften starken Sprünge in Bezug auf die Entwicklung des Kundenstamms und der wirtschaftlichen Ergebnisse nach vorne, ist aber insgesamt auf einem soliden Weg. Die Positionierung ist interessant und wohl auch zukunftsweisend. Daher ist kein Grund gegeben, die Entlastung zu verweigern. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die eine Verweigerung der Entlastung rechtfertigen könnten. TOP 4 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung. Begründung: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Die Gesellschaft verfügt über qualifiziertes Personal und ist auch in der Lage, ein komplexes Unternehmen wie die FIDOR Bank zu prüfen. Auch die im letzten Jahr gezahlten Honorare erscheinen angemessen und es bestehen keine Zweifel an der Unabhängigkeit der KPMG AG. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Nach Niederlegung des Aufsichtsratsmandates bei der MBB Clean Energy AG bleibt beim Wahlvorschlag Dr. Becker zwar ein fader Beigeschmack bezüglich seiner Wahrnehmung der Kontrollfunktion dort bestehen, in Anbetracht der durchaus vorhandenen Qualifikation von Herrn Dr. Becker stimmt die SdK dem Wahlvorschlag zu. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 (§ 3 Abs. 6 der Satzung) und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2014 sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Die SdK lehnt generell Vorratsbeschlüsse ab, die eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechtes ermöglichen. Dies würde eine zu große Verwässerung der Alt-Aktionäre ermöglichen, ohne dass diese über die genaue Sacheinlage entscheiden können bzw. über ein Bezugsrecht der möglichen Verwässerung entgegenwirken könnten. Dem „Änderungsantrag“ des Aktionärs Schwägerl kann somit aufgrund der Ablehnung des TOPs 6 auch nicht zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Heraufsetzung der Grenze für die variable Vergütungskomponente für Vorstandsmitglieder Zustimmung. Begründung: Die Gesellschaft ist immer noch in einer sehr frühen Unternehmensphase. Die Vergütung der Vorstände ist relativ gesehen gering, und nur über eine hohe variable Vergütung kann sichergestellt werden, dass die Gesellschaft nicht mit unnötig hohen Fixgehältern belastet wird. Generell sollte jedoch, sofern die kritische Unternehmensgröße erreicht ist, und nachhaltige Gewinne erzielt werden, die Vorstandsvergütung angepasst werden, so dass die variable Komponente nicht unverhältnismäßig groß in Bezug auf die fixe Vergütung ausfällt. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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