TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Vorstand konnte in einem durchaus herausfordernden Umfeld das Ergebnis der Bank stabil halten und dank einer Steuererstattung das Konzernergebnis nach Steuern sogar erhöhen, was zu einer EK-Rendite nach Steuern von 5,32% führt. Dabei darf aber nicht verkannt werden, dass - neben dem Steuereffekt - weitere als Sondereffekte erscheinende Erträge (Ergebnis aus Finanzanlagen) das Ergebnis als eher fragil erscheinen lassen, so dass wir die dringende Antwort erwarten, wie im Retail- und Geschäftskundenbanking an alte Profitabilität wieder angeknüpft werden sollen. Es kann und darf bei einer Beurteilung nicht verborgen bleiben, dass sowohl das Zins- als auch das Provisionsgeschäft schlechter als im Vorjahr gelaufen sind, und das trotz geringerer Risikovorsorge. Dieser Tatbestand spiegelt sich auch in der Segmentberichterstattung wider. Sicherlich gilt es zu bedenken, dass es immer noch Belastungen aus Altlasten(NCOU) gibt, die im abgelaufenen Geschäftsjahr immerhin ca. € 653,00 Mio. ausmachten und damit ca. € 150,00 Mio. über dem Vorjahr lagen. Ohne den positiven steuerlichen Effekt läge das Jahresergebnis um ca. 20% unter dem des Vorjahres. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen und hat dabei auch mit den Anforderungen der strategischen Ausrichtung sowie den Anforderungen aufgrund neuer Regularien die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Zu klären bleibt allerdings, ob auch die Frage nach der Verbesserung der Ertragsstärke ein Themengegenstand gewesen ist. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Gegen die fachliche Eignung der PWC bestehen keine Bedenken. Mit ca. 22% halten sich die Honorare für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung gemessen am Prüfungshonorar in dem Rahmen, den die SdK akzeptiert. Allerdings darf bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hingewiesen werden, dass die SdK an der generellen Forderung nach Trennung von Prüfung und Beratung festhält und für die Beauftragung von Leistungen außerhalb der Prüfung an den Prüfer einen sachlichen und zwingenden Grund verlangt. Sollte sich herausstellen, dass in den sonstigen Bestätigungsleistungen, die bei der Berechnung des Honoraranteiles außer Betracht gelassen wurden, Leistungen enthalten sind, die mit der Abschlussprüfer keinen wesentlichen Anknüpfungspunkt haben und sollte sodann unter Einrechnung dieser nicht privilegierten Leistungen die Quote von 25% überschritten werden, würde die SdK die Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage verweigern. TOP 5 Heraufsetzung der Höchstgrenze für die variable Vergütungskomponente für Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Die vorgelegte Beschlussvorlage schafft nicht etwa eine Erhöhung der Vergütung, sondern dient der Aufrechterhaltung und Umsetzung des beschlossenen und vertraglich vereinbarten Vergütungssystems aufgrund einer regulatorischen Änderung durch die sog. InstitutsvergütungsVO. Diese Beschlussvorlage ist daher für den Aktionär insofern vorteilhaft, da diese verhindert, die erfolgsunabhängige Festvergütung anzuheben, um die vertraglichen Vereinbarungen einhalten zu können, und eine überwiegend variable Vergütungsstruktur, die nach Auffassung der SdK mindestens 2/3 der Gesamtbezüge ausmachen sollte, beizubehalten. Damit ist allerdings aus Sicht der SdK nicht gesagt, dass das Vergütungsmodell als solches akzeptabel ist. TOP 6 Heraufsetzung der Höchstgrenze für die variable Vergütungskomponente für Mitarbeiter und für Organmitglieder von Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: vgl. Begründung zu TOP 6 TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung und Neufassung von § 15 der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Umstellung auf ausschließlich fixe Bezüge des Aufsichtsrates, da dieses Vergütungssystem der spezifischen Funktion des Aufsichtsrates als Kontrollorgan entspricht. Allerdings werden die Sitzungsgelder als eher anachronistisch und verfechtbar eingestuft. Zu bemängeln gilt es, dass die Gesellschaft keine Berechnung der Gesamtaufsichtsratsvergütungen bei der gegenwärtigen Besetzung und Verteilung in den Ausschüssen dargestellt hat, damit ein Vergleich mit den historisch gezahlten Vergütungen möglich ist. Sollte sich auf Nachfrage in der HV herausstellen, dass die bisherige Gesamtvergütungshöhe durch die Neuregelung nicht unwesentlich überschritten werden sollte, behält sich die SdK vor, dem Beschluss nicht zuzustimmen. TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat und Bestellung eines Ersatzmitglieds Zustimmung Begründung: - Zunächst einmal darf kritisiert werden, dass gerade in Anbetracht des bestehenden EAVs die Gelegenheit nicht genutzt wurde, auch einen Streubesitzvertreter zu benennen. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Deutsche Bank mit weit über 90% die Mehrheit des Aktienbesitzes hält und die sog. Streubesitzaktionäre aufgrund des EAVs kein wirtschaftliches Risiko trügen. Denn der EAV sieht ja auch die Möglichkeit der Kündigung vor.
- Zustimmung
Gegen die Wahl von Frau Prof. Langenbucher, Herrn von Rohr, Herrn Steinmüller, Herr Dr. von Heydebreck und Herrn Staffeldt bestehen keine Bedenken.
TOP 9 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- beziehungsweise Wandelgenussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen, die die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 Capital – AT1 Capital) erfüllen, Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen (mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses), Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft verfügt ohne die Beschlussvorlage bereits über Vorratskapitalia in Höhe von 50% des Grundkapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss von 10%. Der vorgelegte Beschluss schafft ein weiteres Vorratskapital von 50% des Grundkapitals. Damit verfügte die Gesellschaft über Vorratskapitalia in Höhe von 100% des Grundkapitals mit der Möglichkeit eines 20%-igen Bezugsrechtsausschlusses. Die SdK trägt Vorratskapitalia unter Zusammenrechnung aller - seien diese genehmigt oder bedingt - in Höhe von 25% des Grundkapitals mit Bezugsrecht und in Höhe von 10% ohne Bezugsrechtsausschluss mit. Die Überschreitung dieser Grenzen erhöht die vorgelegte Beschlussvorlage. Kapitalbeschlüsse oberhalb dieser Grenzen sollten aufgrund der Wesentlichkeit aus Sicht der SdK bei einem konkreten Anlass über die HV gesondert beschlossen werden. TOP 10 Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen, die die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1 Capital – AT1 Capital) erfüllen Zustimmung Begründung: Aufgrund der noch unsicheren regulatorischen Anforderungen an EK-Ausstattung bietet dieses Instrument die notwendige Flexibilität zur Kapitalbeschaffung ohne Verwässerung der Aktionäre. Die SdK erwartet und fordert von der Gesellschaft, bei Ausgabe derartiger Papier einen Bezugsrechtsauschluss sorgfältigst zu prüfen und auf diesen im Zweifel zugunsten eines Bezugsrechts zu verzichten, dies nicht nur wegen der ergebnis-/gewinnabhängigen Verzinsung dieser Instrumente. TOP 11 Zustimmung zur Änderung von bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der Deutsche Postbank AG und Tochtergesellschaften Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Änderung beruht auf einer Änderung des Körperschaftssteuergesetzes und dient der zur Aufrechterhaltung der steuerlichen Organschaft notwendigen Anpassung an gesetzliche Änderungen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
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