TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG und des gebilligten Konzernabschlusses der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG für das Geschäftsjahr 2013, des Lageberichts für den BHB Brauholding Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013 Zustimmung Begründung: Geplant ist die Ausschüttung von 0,06 Euro je Aktie, die Ausschüttungsquote liegt damit bei etwa 75 Prozent des Jahresüberschusses. Die SdK, die grundsätzlich Ausschüttungsquoten von 40 bis 60 Prozent fordert, hält diese hohe Ausschüttung für vertretbar. Die solide Bilanz erlaubt die Ausschüttung, etwaige dem entgegenstehende Gründe (aufwendiges Akquisitionsprogramm, Unwägbarkeiten künftiger Geschäftsentwicklung) sind nicht erkennbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die in der letztjährigen Hauptversammlung als Ziel genannten Werte (konstante EBIT-Marge von 2,5 Prozent bei einem Umsatz von mindestens 16,5 Mio. Euro) konnten nicht erreicht werden. Bei beiden Werten kam es im Vorjahresvergleich zu geringen Rückgängen auf 2,1 Prozent bzw. 16,2 Mio. Euro. Wettereffekte und der deutliche Preisanstieg für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe belasteten in 2013 das Geschäft des Unternehmens. Unter den gegebenen Umständen kann 2013 als zufriedenstellend eingestuft werden, der Vorstand leistete eine ordentliche Arbeit. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Ansatzpunkte, die Zweifel daran rechtfertigen würden, dass das Gremium seinen Beratungs- und Kontrollaufgaben nicht ausreichend nachkam. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009 (§ 4 Abs. 7 der Satzung) und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014 sowie entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die von der SdK für vertretbar eingestufte Höchstgrenze bei Kapitalerhöhungen von in der Summe Maximal 25 Prozent des Grundkapitals ist eingehalten. Positiv zu würdigen ist, dass nunmehr -im Gegensatz zur Alt-Regelung- den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags mit der Herrnbräu GmbH Zustimmung Begründung: Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen dem Unternehmen und seiner 100-prozentigen Tochter erscheint sachgerecht und im Unternehmensinteresse (steuerliche Vorteile). TOP 7 Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken. Ansatzpunkte für die Besorgnis einer zu großen Vertrautheit zwischen Unternehmen und Prüfgesellschaft bestehen nicht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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