TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Der ausgewiesene Bilanzgewinn wird fast vollständig ausgeschüttet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand führte die Gesellschaft zu neuen Umsatzrekorden und gewann deutlich Marktanteile hinzu. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Laut Bericht des AR ist angemessen geprüft und beraten worden. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Zustimmung Begründung: Die Ermächtigung einer Bank zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben, ist aus Sicht der SdK angemessen. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung einer variablen Vergütung, die jeweils 100 Prozent der fixen Vergütung für einen einzelnen Mitarbeiter überschreiten darf und 200 Prozent der fixen Vergütung für einen einzelnen Mitarbeiter nicht überschreiten darf Zustimmung Begründung: Seit ihrem Bestehen ist es der Gesellschaft mit dem beschriebenen Vergütungsmodell gelungen, alle wesentlichen Leistungsträger mit moderaten Festgehältern und dem dargestellten System für variable Tantiemezahlungen langfristig zu binden. Ein wesentliches, von den Mitarbeitern geteiltes Ziel des Vergütungsmodells ist, die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft und damit der Arbeitsplätze auch in einem schwierigem Marktumfeld wie z.B. der Finanzkrise sicherzustellen. Dieses Ziel ist erreicht worden, allerdings haben die Mitarbeiter in vielen wirtschaftlich schwierigen Jahren auf Grund des dargelegten Vergütungsmodells keine Tantiemezahlungen erhalten und die Festgehälter sind nur selten oder geringfügig erhöht worden. Der Trend bei den Wettbewerbern, das Fixum zu erhöhen, um etwaige Beschränkungen der Boni zu umgehen, ist der falsche Weg. Negative Ergebnisse der normalen Geschäftstätigkeit in einem Wirtschaftszeitraum führen zur Einstellung eines entsprechenden anteiligen Negativbetrags in den Tantiemepool, welcher zunächst durch die Einstellung positiver Anteile des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit folgender Wirtschaftszeiträume ausgeglichen werden muss. Nur wenn der so ermittelte Tantiemepool einen positiven Bestand ausweist, wird der Tantiemepool als variable Vergütung für den Wirtschaftszeitraum an Mitarbeiter und Geschäftsleiter ausgezahlt. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung einer variablen Vergütung, die jeweils 100 Prozent der fixen Vergütung für jeden einzelnen Geschäftsleiter überschreiten darf und jeweils 200 Prozent der fixen Vergütung für jeden einzelnen Geschäftsleiter nicht überschreiten darf Zustimmung Begründung: Die Festgehälter der Geschäftsleiter betragen durchschnittlich weniger als die Hälfte vergleichbarer Wettbewerber. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass wirtschaftlich schwierige Jahre bzw. Finanzkrisen bewältigt werden müssen. Insofern ist der Trend bei den Wettbewerbern, das Fixum zu erhöhen, um etwaige Beschränkungen der Boni zu umgehen, der falsche Weg. Die ergebnisorientierten Tantiemezahlungen fielen in der Vergangenheit moderat aus und standen stets im Einklang mit der Geschäftsentwicklung. Negative Ergebnisse der normalen Geschäftstätigkeit in einem Wirtschaftszeitraum führen zur Einstellung eines entsprechenden anteiligen Negativbetrags in den Tantiemepool, welcher zunächst durch die Einstellung positiver Anteile des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit folgender Wirtschaftszeiträume ausgeglichen werden muss. Nur wenn der so ermittelte Tantiemepool einen positiven Bestand ausweist, wird der Tantiemepool als variable Vergütung für den Wirtschaftszeitraum an Mitarbeiter und Geschäftsleiter ausgezahlt. Darüber hinaus werden keine Pensionszusagen gemacht; weitere branchenübliche feste Vergütungskomponenten wie z.B. Dienstwagen existieren nicht. TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Die Beratungshonorare überschreiten zwar 25 % der Prüfungskosten, aber das sonstige Honorar betrifft Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen, die an den Jahresabschluss anknüpfen und somit eine Ähnlichkeit zu diesem aufweisen (z.B. Kosten BaFin). Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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