Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2014



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die MERKUR BANK KGaA (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgelegte Jahresabschluss der MERKUR BANK KGaA für das Geschäftsjahr 2013 kann festgestellt werden. Diesem wurde durch den Abschlussprüfer KPMG ein uneingeschränktes Testat erteilt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Jahresabschluss die Feststellung zu verweigern. 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 20 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Jahresüberschuss von rund 33%. Aufgrund der guten operativen Aufstellung der Bank wäre zwar auch eine höhere Ausschüttung aus Sicht der SdK möglich gewesen, jedoch obliegt es dem Vorstand, die zukünftigen Eigenkapitalanforderungen abzuschätzen und die dafür nötigen Gewinne einzubehalten. Gerade auf Grund von Basel III dürfte eine Thesaurierung auf alle Fälle das Risikoprofil der Bank verbessern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Die klare Positionierung am Markt mit der Konzentration auf Firmen- und Privatkunden und dem Fokus auf das Bauträger- und Leasinggeschäft hat sich als erfolgreich erwiesen. Es gibt keinen Grund, für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung zu verweigern.

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit der Geschäftsführung überwacht und adäquat beraten. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern. 

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die KPMG AG ist eine renommierte, weltweit tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer der Merkur Bank KGaA.

 

 

TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Kandidaten standen bereits im Vorjahr zur Wahl. Da damals die kritischen Punkte wie die zeitliche Verfügbarkeit von Herrn Prof. Dr. Schrempp geklärt werden konnten, spricht aus Sicht der SdK nichts gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten.

 

 

TOP 8
Vergleich mit Herrn Siegfried Lingel

 

Zustimmung.

 

Begründung:Sofern auf der Hauptversammlung Nachweise erbracht werden, dass das Gericht den vorgeschlagenen Vergleich für angemessen hält, ist aus Sicht der SdK eine gütliche Einigung mit Herrn Lingel vorteilhaft. Ein weiterer Prozess mit dem Gang über mehrere Instanzen würde sicherlich aufgrund der zu erwartenden hohen Anwaltskosten finanziell nicht vorteilhaft sein; ferner würde es dem Image der Bank eher schaden als nützen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.