TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Absatz 4, 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Die schlechten Ergebnisse bewegen sich leider im Rahmen der geringen Erwartungen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Es liegen keine Informationen zur Kündigung aus „wichtigem Grund“ vom Vorstandsmitglied Jurisch vor. Eine Beurteilung ist deshalb nicht möglich. Soweit erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Wahlen zum Aufsichtsrat Einzelwahl Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen die Wiederwahl der Kandidaten. Allerdings wird die SdK die Herren Gutbrod und Schunk angesichts deren aktueller Mandatsanzahl nicht wählen. Für operativ tätige Personen sollte die Obergrenze von drei Aufsichtsratsmandaten zur Sicherstellung einer effektiven Kontrolltätigkeit nicht überschritten werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer, da dessen Unabhängigkeit nicht durch Steuerberatungsleistungen beeinträchtigt wird. TOP 6 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage und die Anpassung von § 4 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Kapitalherabsetzung bringt für die Aktionäre erstmal keine Nachteile, da sie deren anteiligen Wert an der Gesellschaft nicht verändert. Sie macht eventuell notwendige Kapitalerhöhungen einfacher. Daher müssen dann aber auch die Bezugsrechte der Aktionäre gewahrt bleiben. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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