Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BIEN-ZENKER AG zum 31. Dezember 2013 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der BIEN-ZENKER AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013

 

Zustimmung 
 

Begründung: Die Sdk wird dem Verwendungsvorschlag des Bilanzgewinns zustimmen, da die Dividendenausschüttung im Rahmen der Bandbreite der SdK liegt.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung


Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen nach den uns vorliegenden Informationen auch im Geschäftsjahr 2013 erfolgreich geführt. 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Zustimmung


Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserem derzeitigen Kenntnisstand seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen und ist daher zu entlasten.

Gleichwohl ist der dokumentierte Wechsel im Aufsichtsrat sowie die erneut vorgeschlagene Neubesetzung auf der Hauptversammlung zu hinterfragen. 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

 

Zustimmung 


Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers und wird daher zustimmen.

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung


Begründung: Die SdK sieht grundsätzlich keine Bedenken bei der Wahl des Aufsichtsrats, erwartet aber die Anwesenheit der Kandidaten und eine persönliche Vorstellung auf der Hauptversammlung.

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BIEN-ZENKER AG auf die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

 

Ablehnung


Begründung: Die SdK wird gegen den Vorschlag zu dem TOP 7 der Tagesordnungspunkt stimmen. Es scheint sehr fragwürdig zu sein, warum ein Investor wesentliche Anteile der AG zukauft, und sodann die Minderheitsaktionäre einer Enteignung zuführt. Hierzu wird es nicht nur eine Reihe von Fragen auf der Hautversammlung geben müssen, sondern vor  allem auch Antworten. Insbesondere wird zu beantworten sein, warum die Barabfindung als angemessen anzusehen ist. Die SdK ist zudem aus grundsätzlichen Erwägungen gegen jeden Squeeze-out als Enteignung zur privaten Vermögensmehrung Dritter. Diese passt aus Sicht der SdK nicht in die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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