TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2013/2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zur Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Nach massiven Verlusten in den vergangenen Jahren wurde 2013/14 erstmalig die Gewinnzone erreicht. Viel wichtiger jedoch ist, dass das Unternehmen sich strukturell verändert hat und sich besser an geänderte Marktbedingungen angepasst hat. Die Finanzierungssituation hat sich deutlich verbessert und die Nettoverschuldung konnte weiter gesenkt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die Heidelberger Druckmaschinen AG hat einige Verlustbringer bereinigt und ist strategisch besser positioniert. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers Ablehnung Begründung: Die gesamten Gebühren sind mit beinahe € 1.9 Mio. sehr hoch und gegenüber dem Vorjahr (€ 1.5 Mio.) nochmals deutlich angestiegen. Die sonstigen Gebühren sind darin mit € 704 Tsd. enthalten und betragen damit 100% der reinen Prüfleistungen. Damit ist eventuell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet. TOP 5 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente sowie der Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und Änderung der Satzung bzw. der Fassung der Satzung Ablehnung Begründung: In der Summe können neue Aktien von beinahe 30% unter Ausschluss des Bezugsrechtes erfolgen. Auch wenn die SdK anerkennt, dass das Unternehmen eine hohe Flexibilität braucht um die Restrukturierung weiter durchzuführen, übersteigt ein so hoher Wert die von der SdK akzeptierte Grenze deutlich. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben gennanten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.
|