TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte zum 31. Dezember 2013 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung Begründung: Die Dividende soll zwar um immerhin 17 Cts auf 0,47 € / Aktie angehoben werden. Dies entspricht aber einer nur leicht erhöhten Ausschüttungsquote von 28 % (nach 25 %) und liegt damit wie in den Vorjahren deutlich unter der Forderung der SdK von 50 %. In den vergangenen Jahren war diese niedrige Ausschüttungsquote noch akzeptiert worden, weil die Gesellschaft bereits früh nach der harten Sanierung wieder mit Ausschüttungen begonnen hatte. Jetzt ist sie allerdings nicht mehr akzeptabel. Basler hat längst zur soliden Profitabilität zurückgefunden und sogar die Rekordzahlen des Vorjahres nochmals übertroffen. Angesichts dessen wäre eine deutlich höhere Ausschüttung angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: 2013 war das erfolgreichste Jahr der Firmengeschichte. Die Rekordergebnisse des Vorjahres wurden nochmals übertroffen, u.a. Umsatz + 16% und Jahresüberschuss + 37 %. Die Strategie greift und das Unternehmen steht auf einer soliden Finanzbasis. Eine ausgezeichnete Leistung des Vorstandes. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der AR hat in 4 Sitzungen die Arbeit des Vorstandes effizient kontrolliert. Ein ausführlicher Bericht rundet das Bild ab. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Ablehnung Begründung: Der AP BDO hat neben den Prüfungsleistungen auch wieder Steuerberatungsleistungen in Höhe von 50 T € erbracht. Dies entspricht über 70 % des Prüfungshonorars (Vj. 30 %) und liegt damit weit außerhalb des von der SdK für akzeptabel gehaltenen Rahmens. Bei einer solchen Größenordnung besteht erhebliche Sorge, dass die Unabhängigkeit des AP zumindest beeinträchtigt sein könnte. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Basler Aktiengesellschaft Zustimmung Gegen die Wiederwahl des Firmengründers und Hauptaktionärs (51,9 %) sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts Ablehnung Begründung: Der Vorschlag erfüllt zwar die gesetzlichen Anforderungen und soll die bisherige, z. T. bereits ausgeübte, Ermächtigung wieder auf max. 10 % Rückkaufsvolumen aufstocken. Angesichts der Breite der Ermächtigung (u.a. 5 Jahre Laufzeit, Verwendung für \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"alle gesetzliche Zwecke\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" incl. der erforderlichen Bezugsrechtsausschlüsse (z.B. bei Veräußerung der Aktien gegen eine Sachleistung oder bei Herausgabe an die Mitarbeiter) geht die pauschale Ermächtigung zu weit. Im Übrigen vertritt die SdK die Ansicht \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Ausschüttung vor Rückkauf\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\". Mit Blick auf die restriktive Ausschüttungspolicy der Gesellschaft (vgl. o. TOP 2) wäre eine Zustimmung also allenfalls bei der Einziehung der zurückgekauften Aktien vorstellbar. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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