TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts der ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft schüttet wie im letzten Jahr 3,00 € aus. Dies obwohl das Ergebnis im Konzern je Aktie 1,91 € beträgt. Grundsätzlich ist die SdK bei Ausschüttung aus der Substanz eher skeptisch. Die Eigenkapitalquote ging von 68% auf 63 % zurück. Die Gesellschaft schätzt ihre Position im Gegensatz zu den Großen wie z.B. RWE und EON stabil ein und plant eine konstante Dividende. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Umsatz konnte gesteigert werden, allerdings nicht das Ergebnis. Dies ist vor allem wegen den Belastungen durch das Standortauswahlgesetz (Kernkraftwerk Neckarwestheim) geschuldet. Die gesetzten Ziele wurden erreicht. Die Eigenkapitalquote liegt bei 63%. Der Vorstand hat gut gearbeitet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat Vorstand gut beraten und überwacht. Ergebnis der Gesellschaft hat sich im schwierigen Umfeld der Energiebranche gut entwickelt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Zustimmung Begründung: Der Abschlussprüfer ist noch nicht seit 10 Jahren im Unternehmen und das Honorar für sonstige Beratungsleistungen beträgt 29 % im Verhältnis zum Abschlussprüferhonorar. Damit ist zwar die von der SdK gesetzte Grenze mit 25% überschritten, allerdings in einem tolerablen Bereich. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der bestehenden Unternehmensverträge zwischen der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH Zustimmung Begründung: Die Änderung in den Unternehmensverträgen werden wegen gesetzlicher Regelungen (§17 Körperschaftssteuergesetz) notwendig und sind sinnvoll für die Gesellschaft, u.a. aus steuerlichen Gründen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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