Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2014



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Der Vorschlag für die Gewinnverwendung lautet wie folgt: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1.846.500 EUR. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von ca. 25%.

Die von der SdK geforderte Quote von 40-60% wird damit nicht erreicht. Die zur Abstimmung stehende Ausschüttung kann jedoch hinsichtlich der Dividendenkontinuität der Ludwig Beck AG begründet werden. Der Sprecher behält sich jedoch die Ablehnung von TOP2 vor. Dies hängt von der Generaldebatte und der damit verbundenen Aussage des Vorstandes auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2014 hinsichtlich der langfristigen Dividendenpolitik der Ludwig Beck AG ab.

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Die Vorstände Herr Münch und Herr Greiner konnten angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2013 ein angemessenes Ergebnis erzielen. Die ungünstigen Wetterverhältnisse haben die Umsätze in der Textilbranche negativ beeinflusst. Die Ludwig Beck AG konnte jedoch eine brachenüberdurchschnittliche Performance an den Tag legen.  

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

Begründung: Die SdK wird TOP 4 zustimmen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind zu entlasten, da sie Ihrer Überwachungs- und Beratungsfunktion im Geschäftsjahr 2013 nachgekommen sind. Der Aufsichtsrat weist sowohl ein breites Branchenwissen als auch die notwendigen kaufmännischen Fähigkeiten, die für eine adäquate Aufsicht der Ludwig Beck AG von Bedeutung sind, auf.

  

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Zustimmung

Begründung:

Die SdK stimmt der Wahl des Abschlussprüfers zu. Die BTU Treuhand GmbH ist weniger als 10 Jahre der Abschlussprüfer der Ludwig Beck AG. Das Verhältnis aus Abschlussprüfungshonoraren und Beratungshonoraren bzw. sonstigen Honoraren weist ein angemessenes Verhältnis auf. Somit sieht die SdK die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers als nicht gefährdet an.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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