TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Oktober 2013, des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es soll erstmals eine Dividende in Höhe von 40 Cts. / Aktie gezahlt werden. Die Ausschüttungssumme von 2,4 Mio. € erscheint bei einem Jahresüberschuss von 1,3 Mio. (für das 10-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2013) deutlich zu hoch. Angesichts mehrerer einmaliger Sondereffekte aus dem Börsengang des Vorjahres spiegelt der Konzernjahresüberschuss die tatsächliche Ertragsstärke und Entwicklung des Unternehmens allerdings nur eingeschränkt wider. Im Vergleich zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT 2,6 Mio. für 10 Monate) wäre die Ausschüttungsquote 80 %. Mit Blick auf das dynamische Wachstum der Gesellschaft erscheint die vorgeschlagene Dividende daher gerade noch vertretbar. Dies gilt allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass in der HV die Sondereffekte und die Stabilität der Erträge zufriedenstellend erläutert werden und eine klare Aussage zur künftigen Kontinuität der Ausschüttung erfolgt. Auch wird eine Aussage dazu erwartet, wieso die Ausschüttung keinen Widerspruch zu dem Kapitalbedarf der Gesellschaft, vgl. u. TOP 6+7 darstellt. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Oktober 2013 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft im zweiten Jahr nach dem Börsengang gut vorangebracht. Alle wesentlichen Kennziffern wurden deutlich gesteigert, u.a. der Umsatz um 61 % und das EBIT um 33 % (für 10 Monate, da Rumpfgeschäftsjahr!). Auch die EBIT-Marge blieb auf dem hohen Niveau des Vorjahres, wenn man das margenschwache, aber strategisch sinnvolle neu hinzugekommene Handelswaren-Geschäft eliminiert. Durch Niederlegung der Vorstandstätigkeit bei der Muttergesellschaft KTG Agrar ist beim CEO Dr. Berger auch die Doppelfunktion weggefallen, die u.U. zu Interessenskonflikten hätte führen können. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Oktober 2013 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich mit den wesentlichen Aufgabenstellungen der Gesellschaft befasst. Dies zeigt neben der Tatsache von 6 Sitzungen im nur 10-monatigen Rumpfgeschäftsjahr vor allem auch der Katalog der diskutierten Themen im - nach der Kritik des Vorjahres - jetzt deutlich aussagekräftigeren AR-Bericht. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014 Zustimmung Begründung: Gegen den erneuten Einsatz der Morzynski & Partner WP-Gesellschaft sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. In der HV wird allerdings hinterfragt, wieso nicht unerhebliche weitere Abschlussprüfungsleistungen für das Jahr 2012 angefallen sind. TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten und zum Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Der geplante Beschluss geht nach Ansicht der SdK aus verschiedenen Gesichtspunkt deutlich zu weit: So haben die geplanten Schuldverschreibungen einen Umfang von bis zu 50 % des Grundkapitals. Der Beschluss erscheint angesichts der vielfältigen Verwendungs- und Begebungsvarianten als reiner Vorratsbeschluss. Außerdem ist ein weitreichender Ausschluss des Bezugsrechts vorgesehen, z.B. für das Angebot an einzelne Investoren und - vor allem - bei Sachleistungen. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits jetzt über 2 genehmigte Kapitalia von insgesamt 50 % des Grundkapitals. Da bereits diese weit über der von der SdK für akzeptabel erachteten Größenordnung liegen, kann einem zusätzlichen bedingten Kapital von weiteren 50 % des GK nicht zugestimmt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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